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1. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 50

1894 - Gotha : Behrend
50 Die deutsche Reichsverfassung. sammlung die höchste Macht, so wird sie demokratische Re- publik genannt, besitzt aber ein Ausschuß der vornehmsten Fa- milien die höchste Macht, so ist dieselbe eine aristokratische.*) 7. Konstitution. Doch auch in den Monarchien ist noch ein Unterschied; kann ein Monarch nach Willkür über Leben, Freiheit und Eigentum seiner Unterthanen verfügen, ohne dabei all ein Gesetz gebunden zu sein, wie wir es vorherrschend in den asiatischen und afrikanischen Staaten finden, so ist es eine Despotie. Verwaltet der Monarch die Regierung allein, wenn auch nach Gesetzen, denen er selbst mit unterworfen ist, so ist er ein unbeschränkter, hat das Land aber ein Gesetz (Grundgesetz, Konstitution), nach welchem bestimmt ist, daß der Monarch in seinen Regierungsmaßregeln durch Vertreter des Volks (Stände — Landtag, Parlament) beschränkt ist, so bildet das Land eine konstitutionelle Monarchie. — Was für Verfassungen finden wir a) in Europa, b) in Deutschland? — Welche europäischen Staaten haben keine Konstitution? — Die deutschen Monarchen sind sämtlich durch Landstände be- schränkt: wie heißen dieselben a) in Preußen? b) in Sachsen? c) in England? (S. Lekt. 5.) In manchen Staaten besteht auch das Einkammersystem. Diese Beschränkung der Regierungsgewalt finden wir nicht nur bei den Einzelstaaten, sondern auch bei dem deutschen Reiche, ja auch bei den Gerneinden, wenigstens bei den größeren, deren jede ja auch einen kleinen Staat bildet. Beispiel: Wer ist der Höchste in unserer Stadt? — Oberbürgermeister); in kleineren Städten heißt er kurzweg Bürgermeister (warum?) und auf dem Lande Gemeindevorstand (Schultheiß, Schulze). Er ist in ge- wisser Beziehung der Kopf des Gemeindekörpers. Jeder Körper hat aber zwei Arme. Der eine Arm wird in unserer Stadt ge- bildet durch den Rat, der andere durch die Stadtverordneten. Im Staate finden wir dasselbe. Wer ist der Kops? (König, Fürst), die beiden Arme sind die Regierung (Staatsbeamte) und *) Die Einteilung in demokratische und aristokratische oder in unmittelbare und repräsentative R. kann auch unerwähnt bleiben. Auch von der Ochlokratie (Pöbelherrschast) ist zu schweigen, da selbige nur der Geschichte (Revolutionsperiode) angehört.
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