Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 66

1894 - Gotha : Behrend
66 Schutz der Arbeit. Staatsleben. Wer wird vor allem für Schutzzölle stimmen? (Gewerbetreibende, Industrielle, Produzenten.) Wer wird für Freihandel sein? (Kaufmann, Konsument.) Warum hat die Ein- führung von Schutzzöllen so manches Bedenkliche? — Schutz- zöllner und Freihändler stehen sich in ihren Ansichten gegenüber. 5. Schutz der geistigen Arbeit. Unter der geistigen Arbeit und dem geistigen Eigentum versteht man jedes durch geistige Anstrengung gewonnene Erzeugnis in Wissenschaft und Kunst als: Neue wisienschaftliche Lehrbücher und Unterhaltungsschriften, Musikstücke, dramatische Werke, Gemälde, Photographien, Zeich- nungen, geographische, topographische, naturwissenschaftliche, architektonische, technische und ähnliche Abbildungen rc. Der Herausgeber und Verleger eines Schriftstückes, eines Musik- stückes rc. besitzt auf eine Reihe von Jahren das alleinige Vor- recht der Vervielfältigung zu seinem Nutzen (Urheberrechte. — Gesetze vom 11. Juni 1870 und 9./11. Januar 1876). Auch Übersetzungen gelten als Nachdruck. Der Schutz des Nachdrucks wird für die Lebensdauer des Urhebers und dreißig Jahre nach dem Tode desselben gemährt. Wer vorsätzlich oder aus Fahr- lässigkeit einen Nachdruck veranstaltet, ist den Urheber zu ent- schädigen verpflichtet und wird außerdem mit einer Geldstrafe bis zu 3000 Mark oder im Unvermögensfalle mit Freiheitsent- ziehung bis zu sechs Monaten bestraft. Außer dein staatlichen Schutz genießt die Arbeit auch noch manche anderweite wesent- liche Förderung; hierher sind zu rechnen: 1. Die Gewerbekammer Es sind dies amtliche nach be- stimmter Vorschrift von und aus den Mitgliedern des Gewerbe- standes gewählte Körperschaften zur Wahrnehmung und Ver- tretung aller in das Gewerbefach einschlagenden Angelegenheiten. 2. Die Gewerbevereine. Es sind dies Vereinigungen Gewerbetreibender aus den verschiedensten Zweigen der Gewerbe mit dem Zwecke, durch regelmäßige Zusammenkünfte den Aus- tausch der Erfahrungen auf gewerblichem Gebiete zu vermitteln, auch das Verständnis für Hebung und Förderung der gesamten Gewerbe eines Landes zu fördern.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer