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1. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 73

1894 - Gotha : Behrend
Lebensversicherung. 73 etwaigen Verlust ober Schaben, welchen der versicherte Gegenstand auf dem Transport erleibet. Eine gewisse Transportversicherung wirb auch schon von der Eisenbahn und von der Post ausgeübt- 6. Lebensversicherung. Dieselbe hat nicht nur Bebeutung für die Ökonomen, ober für den Kaufmann, sonbern für jeber- mann. Wie schlimm ist es boch oft für die Angehörigen, wenn ihnen das Familienhaupt durch den Tod entrissen wirb. Not und Kummer und Elenb gehen hinter dem Sarge des Vaters her; aber selig ist der Vater, bei besten Begräbnis die Thränen des Schmerzes sich verbinben mit solchen des Dankes, weil er für seine Familie durch den Beitritt zu einer soliben Lebensver- sicherungsgesellschaft gesorgt hat. Die Beteiligung baran gewährt schon währenb des ganzen Lebens eine Beruhigung, weil man nicht zu fürchten hat, die Seinen in Sorge und Not zu Hinter- lasten. Es kann barüber gar kein Zweifel obwalten, daß die Lebensversicherung für jeden, welches Standes ober Berufes, ob er reich ober arm sein möge, sich eignet, und es dürfte kaum eine Lebenslage gefunden werden, in der jemand die Wohlthat dieser segensreichen Einrichtung als für ihn überflüssig von der Hand zu weisen berechtigt wäre. Die Lebensversicherungsanstalten haben im wesentlichen folgende Einrichtung: Man sichert durch dieselben für den Todes- fall seinen Erben den Empfang einer bestimmten Summe Geldes. Gesetzt es sollten dies 3000 Mk. sein. Man läßt sich nun von einem Außenbeamten (Agenten) derjenigen Gesellschaft, bei welcher man versichern will, einen Antragbogen zum Ausfüllen der darin enthaltenen Fragestücke aushändigen, was sehr gern geschieht. Hierauf findet eine ärztliche Untersuchung statt. Nimmt die Ge- sellschaft den Antragsteller auf, so erhält er darüber eine Ur- kunde (Police) und hat jährlich einen Beitrag zu zahlen, welcher um so höher ausfällt, je älter man ist.*) Eine andere Ver- *) Bei der „Viktoria", Versicherungsgesellschaft zu Berlin, kosten bei der Versicherung „ans den Todesfall" 1000 Mk. für den 20jähngcn pro Jahr 19,40 Mk. und zwar bei steigendem Dividendengenuß von 3% pro Jahr, d. h. nach 20 jähriger Versicherungsdauer hat man 60% Divi- dendengenuß: man zahlt also nur noch 40% der ursprünglichen Summe. — Rechenübungen. (Vergl. des Verfassers „Rechenbuch für Volksschulen". Leipzig, Klinkhardt.)
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