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1. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 103

1894 - Gotha : Behrend
Der Kaufmann. 103 Neuzeit (England, Nordamerika — ausländische Kolonien). Deutschland nimmt hinsichtlich des Handels den vierten Rang ein. Reihenfolge nach Umfang und Bedeutung: 1. England, 2. Frankreich, 3. Vereinigte Staaten, 4. Deutschland, 5. Belgien, 6. Rußland. 7. Österreich. — Worin unterscheidet sich der Handel von der Industrie? (Ersterer nimmt keine Formver- änderungen an den Gütern vor.) Was ist Speditionshandel? — Welches sind die wichtigsten Hilfsmittel für die zu bewirkenden Ortsveränderungen? (Eisenbahn, Post, Schiffahrt rc.) Was ist Spekulntionshandel? — Welcher Hilfsmittel ist derselbe zur Verteilung der Güter benötigt? (Warenlager, Speicher, Magazine.) Nenne Güter, die jederzeit gewonnen werden können und mit welchen sich daher die Spekulation weniger beschäftigt? (Metalle, Fossilien rc.) Nenne solche, die (weil Resultate von Jahres- ernten) verschiedener Preisstellung (Konjunktur) unterworfen sind! — Was ist auswärtiger, was innerer Handel? Was ist Zwischenhandel? — Welche Bezeichnung bekommt der Handel, wenn die Waren über das Meer geschafft werden? — Nenne Städte, in denen wir vor allem Seehandel finden! — Welches ist der Gegensatz vom Seehandel? — In welchen deutschen Städten finden wir besonders Binnenhandel? — Was ist Im- port? — Welche Waren und aus welchen Ländern führt Deutsch- land ein? — Welche Waren führt Deutschland aus und in welche Länder? — Wie wird die Ausfuhr auch genannt? (Export.) — Handelsbeschränkungen: Finanzzoll und Schutzzoll. Einfuhrverbote. — Handelserleichterungen durch Verträge. Förderung des Handels durch Handelskammern. 3. Der Kaufmann. Wer gewerbsmäßig Handelsgeschäfte treibt ist ein Kaufmann. Auch eine Frau — ob verheiratet oder unverheiratet — welche Handelsgeschäfte gewerbsmäßig be- treibt, hat in dem Handelsbetriebe alle Rechten und Pflichten eines Kaufmanns. Jeder Kaufmann wird nach geschehener An- meldung bei dem zuständigen Handelsgerichte in ein Register (Handelsregister) eingetragen. Der Name, unter welchem ein Kaufmann sein Geschäft betreibt, und die Überschrift ab- giebt, heißt die Firma. Jede neue Firma muß sich von allen am Orte befindlichen Firmen unterscheiden; doch wer ein be-
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