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1894 -
Gotha
: Behrend
- Autor: Mittenzwey, Louis
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Fortbildungsschule, Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13, Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
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Der Handel.
stehendes Geschäft erwirbt, kann dasselbe mit Einwilligung des
Borbesitzers unter gleicher Firma fortführen. (Beispiele im Orte).
Große Abstufungen im Handelsstande, vom Grossisten bis zum
Krämer herab. Kaufmännische Bearnte. Vorbildung des Kauf-
manns. — Handelsschulen. —
Wer ist ein Kaufmann? — Können auch weibliche Personen
die Rechte eines Kaufmanns erwerben? — Sind wohl Höker,
Trödler, Hausierer, Brezeljungen und Äpfelfrauen auch Kauf-
leute im Sinne des Gesetzes? (Nein.) Was versteht inan unter
einem Handelsregister? — Wer führt dasselbe? (Amtsgericht.)
Wer wird in dasselbe eingetragen? — Was versteht man unter
einer Firma? (Wie heißt die Mehrzahl von Firma?) Welche
Bestimmungen bestehen hinsichtlich der Errichtung oder Erwerbung
einer Firma? Welche Kenntnisse sind für den Betrieb des
Handels nötig? a) Warenkenntnis, b) die Fähigkeit, den Bedarf
an Waren für gewiffe Zeiträume für eine bestimmte Volksmenge
zu berechnen, o) das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage
zu erforschen, à) Kenntnis der Münzen, Maße und Gewichte
in den verschiedenen Ländern und gegenseitige Vergleichung,
e) Kalkulationsberechnung und Berechnung der Transportkosten
der Güter auf entfernte Strecken (s. Buchführung).
4. Handelsgesetze. Hierunter sind diejenigen Gesetze zu
verstehen, welche bei gerichtlichen Entscheidungen der Streitigkeiten
zwischen Kaufleuten oder Handeltreibenden in Handelssachen zur
Anwendung kommen. Maßgebend hierbei ist das „deutsche
Handelsgesetzbuchs. Die Streitigkeiten zwischen Kaufleuten
in Handelssachen finden ihre Erledigung von den Handels-
gerichten. Es sind besonders für diese Zwecke bei den Land-
gerichten errichtete Abteilungen (Handelskammern). Vergl.
auch Lekt. 35!
Was sind Handelsgesetze? — Was sind Handelsgerichte?
— Was sind Handelskammern? — Wie sind dieselben zu-
sammengesetzt? —
5. Handelsbücher. Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher
zu führen, aus welchen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines
Vermögens vollständig zu ersehen sind. Er ist verpflichtet, die
empfangenen Handelsbriefe aufzubewahren und von den