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1. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 104

1894 - Gotha : Behrend
104 Der Handel. stehendes Geschäft erwirbt, kann dasselbe mit Einwilligung des Borbesitzers unter gleicher Firma fortführen. (Beispiele im Orte). Große Abstufungen im Handelsstande, vom Grossisten bis zum Krämer herab. Kaufmännische Bearnte. Vorbildung des Kauf- manns. — Handelsschulen. — Wer ist ein Kaufmann? — Können auch weibliche Personen die Rechte eines Kaufmanns erwerben? — Sind wohl Höker, Trödler, Hausierer, Brezeljungen und Äpfelfrauen auch Kauf- leute im Sinne des Gesetzes? (Nein.) Was versteht inan unter einem Handelsregister? — Wer führt dasselbe? (Amtsgericht.) Wer wird in dasselbe eingetragen? — Was versteht man unter einer Firma? (Wie heißt die Mehrzahl von Firma?) Welche Bestimmungen bestehen hinsichtlich der Errichtung oder Erwerbung einer Firma? Welche Kenntnisse sind für den Betrieb des Handels nötig? a) Warenkenntnis, b) die Fähigkeit, den Bedarf an Waren für gewiffe Zeiträume für eine bestimmte Volksmenge zu berechnen, o) das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage zu erforschen, à) Kenntnis der Münzen, Maße und Gewichte in den verschiedenen Ländern und gegenseitige Vergleichung, e) Kalkulationsberechnung und Berechnung der Transportkosten der Güter auf entfernte Strecken (s. Buchführung). 4. Handelsgesetze. Hierunter sind diejenigen Gesetze zu verstehen, welche bei gerichtlichen Entscheidungen der Streitigkeiten zwischen Kaufleuten oder Handeltreibenden in Handelssachen zur Anwendung kommen. Maßgebend hierbei ist das „deutsche Handelsgesetzbuchs. Die Streitigkeiten zwischen Kaufleuten in Handelssachen finden ihre Erledigung von den Handels- gerichten. Es sind besonders für diese Zwecke bei den Land- gerichten errichtete Abteilungen (Handelskammern). Vergl. auch Lekt. 35! Was sind Handelsgesetze? — Was sind Handelsgerichte? — Was sind Handelskammern? — Wie sind dieselben zu- sammengesetzt? — 5. Handelsbücher. Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen, aus welchen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens vollständig zu ersehen sind. Er ist verpflichtet, die empfangenen Handelsbriefe aufzubewahren und von den
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