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1. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 109

1894 - Gotha : Behrend
Eisenbahnen. 109 dazu bestimmt, die Wagenräder aufzunehmen, finden wir schon in Pompeji und im alten Ägypten. In den Bergwerken gab es Holzbahnen, auf denen die Karren („Hunde") geschoben wurden; dann wurden eiserne Bahnen üblich, deren Wagen durch Pferde gezogen wurden. — Stephenson, Manchester und Liverpol (1830), Nürnberg und Fürth (1835), Alle vorhandenen Schienen aneinandergereiht würden bis über den Mond hinaus reichen. Deutschland besitzt über 40000 km Eisenbahnen. b) Eisenbahnverwaltung. Man unterscheidet vom Staate erbaute (Staatseisenbahnen) und die von Privaten, meist Aktiengesellschaften, erbauten und verwalteten Eisenbahnen (Pri- vatbahnen). Biele Privatbahnen sind von dem Staate angekauft worden. Eisenbahnen, welche im Interesse der Verteidigung Deutschlands oder des Verkehrs nötig sind, können durch Reichs- gesetz für Rechnung des Reiches angelegt werden. Oberste Auf- sichtsbehörde ist das Reichseisenbahnamt zu Berlin. c) Eisenbahnbetrieb Die Bundesregierungen haben stch verpflichtet, die deutschen Eisenbahnen wie ein einheitliches Netz zu verwalten, nach einheitlichen Normen auszurüsten und ein- heitliche Betriebsbestimmungen zu treffen. Beim Betrieb der Eisenbahnen sind die schwierigsten Fragen die Aufstellung paffen- der Fahrpläne, die gehörige Ausnutzung der Lokomotiven und Wagen und die Feststellung der Tarife. Die Ordnung zwischen dem Publikum und den Eisenbahnverwaltungen wird durch Betriebsreglements geregelt. Diese Reglements setzen fest, was zu gelten hat hinsichtlich der Fahrkarten, der Frachtbriefe, der Transportpreise, der Lieferzeit, der Auf- und Abgabe der Güter, der Verpackung der Haftbarkeit. — Besprechung, eines Frachtbriefes und Lieferscheines, eines Empfangs- und Ver- wahrungsscheines. — Vergl. Fahrkarte — Freigepäck — Garan- tieschein — Zollrevision — Kinderbillet — Retourbillet — Saisonbillet — Rundreisebillet — kombinierbare Billets — Gesellschaftsfahrten — sekundär- und normalspurig. ä) Tarife.*) Für die Festsetzung der Eisenbahntarife sind. *) Das Wort „Tarif" stammt von der Stadt Tarifs an der Straße von Gibraltar. Hier wurden Zölle und Frachtgebühren auf die Eingangs-
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