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1. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 111

1894 - Gotha : Behrend
Schiffahrt. Ili Austausch der Waren der benachbarten Länder sind, so hätte doch die Ausbreitung des Handels und Verkehrs über die ganze Erde nicht so schnelle Fortschritte machen können, wenn jene Er- findung nicht durch die des Dampfschiffes ergänzt würde. Über- haupt sind die Wafferwege (Flüsse, Kanäle, Seen, Meere) für den Verkehr von größter Bedeutung, da sie viel billiger sind als Landwege, warum? — Schon im Altertum finden wir die bedeutendsten Völker an Flüffen (Rhein, Donau rc.) und Meeren (Mittelmeerbecken — nach der Entdeckung Amerikas das Atlantische Becken). b) Geschichtliches. Segelschiffe — Dampfschiffe. Das erste Dampfschiff wurde 1802 von dem englischen Bergingenieur Symington auf dem Forth- und Clpdekanal in Gang gesetzt. Der Amerikaner Fulton benutzte den nicht ganz geglückten Ver- such Spmingtons und fuhr 1803 mit einem kleinen Dampf- schiffe auf der Seine umher, ohne jedoch zu seinem Ziele zu ge- langen. Napoleon I. wies ihn auf den Vorschlag seiner Berater ganz entschieden ab. Im Jahre 1807 glückte es ihm, die Brauchbarkeit der Dampfkraft zur Fortbewegung des Schiffes nachzuweisen; 1812 wurden die Dampfschiffe durch Bell in England eingeführt, und von da aus haben sie sich nach und nach über ganz Europa verbreitet. Weshalb ist der Transport auf Wasserwegen billiger als auf Landwegen? (1. Weniger Abnutzung, 2. weniger Bedienung; so wird beispielsweise ein Elbkahn, welcher mehrere tausend Centner Fracht führt, bequem von zwei Schiffsknechten bedient.) Welche Völker saßen am Mittelmeerbecken? — Woher rührt der Reichtum der Engländer, Holländer u. A. ? Wer wird als Er- finder der Dampfschiffe genannt? — Wem gebührt jedoch das Vorrecht? — Seit welcher Zeit hat man Dampfschiffe? c) Handelsmarine. (Kriegsmarine s. Lekt. 31.) Die Kauffahrteischiffe aller Bundesstaaten bilden eine einheitliche Handelsmarine. Geregelt werden diese Verhältniffe, insbesondere auch die Rechte und Pflichten der deutschen Seeleute, durch die Seemannsordnung.*) Innerhalb des Bundesgebietes sind *) Für Handels- und besonders Navigationsschulen eingehender zu behandeln.
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