1894 -
Gotha
: Behrend
- Autor: Mittenzwey, Louis
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Fortbildungsschule, Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13, Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
Kurantmünzen — Scheidemünzen.
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und das zu Münzen verarbeitete Kupfer enthält 950 Teile
Kupfer, 40 Teile Zink und 10 Teile Zinn. Das Recht, Münzen
zu prägen (Münzregal), nimmt gegenwärtig die Staatsregierung
ausschließlich in Anspruch und in zebn verschiedenen Städten giebt
es Präganstalten. Die Münzzeichen der verschiedenen
Städte sind A Berlin, B Hannover, C Frankfurt a. M.,
D München, E Dresden, F Stuttgart, Gr Karlsruhe, H Darm-
stadt, J Hamburg, K Straßburg.
Die größeren, den Bestimmungen des Münzfußes genau
entsprechenden und deshalb zu Zahlungen besonders berufenen
Münzen nennt man Kurantmünzen, zum Gegensatz von den
kleineren oder Scheidemünzen, die nur zur Zirkulation im
Jnlande und zur Ausgleichung bestimmt sind:
6. Kurantmünzen. Solche sind in Deutschland, nachdem
durch das Münzgesetz vom 9. Juli 1873 die Goldwährung ein-
geführt ist, nur die Goldmünzen, welche? — Aus 1 Psd-
f. Goldes sind 69,75 Stück Doppelkronen, 139,5 Stück Kronen
und 279 Stück halbe Kronen zu prägen, da aber das Münz-
geld 900 Tausendteile sein ist, so kommen auf 1 Psd.
69,75 x 0.9 — 62,775 Doppelkronen, 125,55 Kronen und
251,1 halbe Kronen. Bei der Ausprägung ist eine Abweichung
(Toleranz, Remedium) von 0,0025 im Gewicht und 0,002 in
der Feinheit zulässig. Berechne das Normalgewicht a) eines
20 Mk.-, b) eines 10 Mk.-Stückes. (a) 7,96495 = 8 g;
b) 3,98248 --- 4 g).
7. Scheidemünzen. Welches sind die Scheidemünzen? —
Während bei den Kurantmünzen der Nennwert den Sachwert
nur um so viel übersteigt, als die Prägekosten betragen, so über-
steigt bei den Scheidemünzen der Nennwert den realen Wert
ganz bedeutend; denn da in Deutschland das gesetzliche Verhält-
nis des Goldpreises zum Silberpreise 15 1/2 :1 ist (gegenwärtig
ist der Preis des Silbers noch mehr gesunken, es ist das Ver-
hältnis wie 18:1), so müßte, da man 1395 Mk. aus 1 Psd. f.
Goldes prägt, aus 1 Psd. f. Silbers 1395 : 15i/2 = 90 Mk.
Silbergeld hergestellt werden, in Wirklichkeit werden aber aus
1 Pfd. f. Silbers 100 Mk. geprägt, während dasselbe im Handel
weniger als 80 Mk. kostet. Es dürfen daher die Scheidemünzen