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1. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 121

1894 - Gotha : Behrend
Kurantmünzen — Scheidemünzen. 121 und das zu Münzen verarbeitete Kupfer enthält 950 Teile Kupfer, 40 Teile Zink und 10 Teile Zinn. Das Recht, Münzen zu prägen (Münzregal), nimmt gegenwärtig die Staatsregierung ausschließlich in Anspruch und in zebn verschiedenen Städten giebt es Präganstalten. Die Münzzeichen der verschiedenen Städte sind A Berlin, B Hannover, C Frankfurt a. M., D München, E Dresden, F Stuttgart, Gr Karlsruhe, H Darm- stadt, J Hamburg, K Straßburg. Die größeren, den Bestimmungen des Münzfußes genau entsprechenden und deshalb zu Zahlungen besonders berufenen Münzen nennt man Kurantmünzen, zum Gegensatz von den kleineren oder Scheidemünzen, die nur zur Zirkulation im Jnlande und zur Ausgleichung bestimmt sind: 6. Kurantmünzen. Solche sind in Deutschland, nachdem durch das Münzgesetz vom 9. Juli 1873 die Goldwährung ein- geführt ist, nur die Goldmünzen, welche? — Aus 1 Psd- f. Goldes sind 69,75 Stück Doppelkronen, 139,5 Stück Kronen und 279 Stück halbe Kronen zu prägen, da aber das Münz- geld 900 Tausendteile sein ist, so kommen auf 1 Psd. 69,75 x 0.9 — 62,775 Doppelkronen, 125,55 Kronen und 251,1 halbe Kronen. Bei der Ausprägung ist eine Abweichung (Toleranz, Remedium) von 0,0025 im Gewicht und 0,002 in der Feinheit zulässig. Berechne das Normalgewicht a) eines 20 Mk.-, b) eines 10 Mk.-Stückes. (a) 7,96495 = 8 g; b) 3,98248 --- 4 g). 7. Scheidemünzen. Welches sind die Scheidemünzen? — Während bei den Kurantmünzen der Nennwert den Sachwert nur um so viel übersteigt, als die Prägekosten betragen, so über- steigt bei den Scheidemünzen der Nennwert den realen Wert ganz bedeutend; denn da in Deutschland das gesetzliche Verhält- nis des Goldpreises zum Silberpreise 15 1/2 :1 ist (gegenwärtig ist der Preis des Silbers noch mehr gesunken, es ist das Ver- hältnis wie 18:1), so müßte, da man 1395 Mk. aus 1 Psd. f. Goldes prägt, aus 1 Psd. f. Silbers 1395 : 15i/2 = 90 Mk. Silbergeld hergestellt werden, in Wirklichkeit werden aber aus 1 Pfd. f. Silbers 100 Mk. geprägt, während dasselbe im Handel weniger als 80 Mk. kostet. Es dürfen daher die Scheidemünzen
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