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1894 -
Gotha
: Behrend
- Autor: Mittenzwey, Louis
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Fortbildungsschule, Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13, Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
Papiergeld — Reichskassenscheine.
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Wer Geldstücke durch Beschneiden, Abfeilen oder auf andere Art
verringert und als vollgültig in Verkehr bringt, wird gleichfalls
mit Gefängnis bestraft (Stgb. §§ 146—152).
Was versteht man unter Geld? — Was wurde ehemals
und wird zum Teil noch jetzt in den verschiedenen Ländern als
Zahlungsmittel benutzt? — Was sind Münzen? — Woraus
werden dieselben jetzt bei den meisten Völkern gefertigt? — Wie
werden ungeprägte Metallstücke genannt? — Was versteht man
unter Münzfuß? — Was sind Real-, was Jdealmünzen? —
Weshalb werden Edelmetalle mit Zusatz versetzt? — Wem steht
das Recht der Münzprägung zu? — In welchen Städten finden
wir Prägeanstalten und welche Münzzeichen haben dieselben? —
Was geschieht dem, der Münzen nachmacht? — Was heißt Nenn-
wert, was Kurswert? — Von welchen Münzen hast Du das
Gewicht gemerkt? — Wie verhält sich der Preis des Silbers
zu dem des Goldes? — Warum sind Gold und Silber die
geeignetsten Stoffe zu Münzen? (1. hohe Wertbeständigkeit, 2.
leichte Teilbarkeit, ohne daß dadurch die Teile an Wert ver-
lieren, 3. hoher Wert; man kann großen Wert leicht transpor-
tieren, 4. leichte Formbarkeit.)
10. Papiergeld. Unter Papiergeld versteht man unverzins-
liche, von Staaten, Städten, Banken, Gesellschaften auf ihren
Kredit hin ausgegebene, auf den Inhaber lautende und jederzeit
bei den Ausgebern (Emittenten) oder deren Bevollmächtigten zu
dem darauf verzeichneten Nennwerte anzunehmende oder in Metall
umzusetzende Papiere.
Das Papiergeld ist mit der Zeit ein unumgängliches
Surrogat für Gold- und Silbermünzen geworden, und es ver-
dankt seine praktische Verwendung zunächst seiner Handlichkeit,
Transportfähigkeit und der damit gebotenen bequemen Aus-
gleichung von Guthaben aller Art am eigenen Platze, wie an
fremden Plätzen.
In Deutschland bestehen zwei Sorten Papiergeld, nämlich
die Reichskassenscheine und die Banknoten.
11. Reichskassenscheine. Sie lauten auf Beträge von 5,
20 und 50 Mark. Im Privatverkehr findet zwar ein Zwang
zur Annahme derselben nicht statt, doch die Kaffen des Reichs