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1. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 133

1894 - Gotha : Behrend
Verbrauchssteuern — Zölle. 133 Reichsjustizamt, Reichseisenbahnamt, Reichsschatzamt, Rechnungs- hof, Reichsinvalidenfonds u. s. w.) 9. Verbrauchssteuern. Man versteht hierunter Abgaben von Verbrauchsgegenständen; so beträgt für Salz die Abgabe pro 100 km 12 Mk. und lastet aus jedem Kopf der Be- völkerung mit einer Steuersumme von 92 Pf. Wieviel ist so- mit der Ertrag? — Auf Rübenzucker beträgt die Steuer für je 100 kg Rüben 1,60 Mk. Die Nübensteuer trägt mehr als 100 000 Mk., doch da etwa die Hälfte des einheimischen Zuckers ins Ausland geht, so reduziert sich die Einnahme auf die Hälfte. Auf den Kopf der Bevölkerung kommt jährlich ein Zuckerver- brauch von 6,2 kg. Bier- und Branntweinsteuer werden in Form von Maischsteuer erhoben, indem der Vorgang des Ein- maischens steueramtlich überwacht wird. Erstere bringt gegen 20 Millionen, die Branntweinsteuer hingegen fast das Dreifache ein. Die Steuer für den inländischen Tabak beträgt zur Zeit 48 Mk. pro 100 kg. Der Steuerbetrug beziffert sich auf 11 — 12 Millionen Mark. Der vom Ausland eingeführte Tabak wird verzollt. 10. Zölle. Es war schon früher einmal die Rede von Zöllen (wobei? —), aber nur von Schutzzöllen. Es giebt jedoch auch Steuerzölle (Finanzzölle), das sind solche, welche eingerichtet werden um ihres Erträgnisses willen, als Staatseinnahmen. Der Ertrag der zu erhebenden Zölle wird auf rund 200 Mill Mk. veranschlagt. Der 130 Millionen Mark übersteigende Ertrag soll den einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe der Bevölkerung überwiesen werden. — Zollstraßen, Zollstätten, Zollniederlagen, Schmuggelei. — Die Erhebung des Zolles geschieht entweder an der Zoll- stätte, oder die Waren gehen unter amtlicher Verschnürung (Plombierung) an Zollstellen im Innern des Zollgebiets. Eine klassifizierte Zusammenstellung der zollpflichtigen Waren unter Angabe der Zollsätze nennt man den Zolltarif. Die höchste Steuer liegt gewöhnlich auf Luxusgegenständen, von ihr werden somit am meisten die Begüterten betroffen. So sind beispiels- weise auf 100 kg ausländischer Zigarren oder Zigaretten 270 Mk. Zoll zu entrichten, auf den gleichen Gewichtsteil Flachs nnr
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