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1894 -
Gotha
: Behrend
- Autor: Mittenzwey, Louis
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Fortbildungsschule, Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13, Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
Verbrauchssteuern — Zölle.
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Reichsjustizamt, Reichseisenbahnamt, Reichsschatzamt, Rechnungs-
hof, Reichsinvalidenfonds u. s. w.)
9. Verbrauchssteuern. Man versteht hierunter Abgaben
von Verbrauchsgegenständen; so beträgt für Salz die Abgabe
pro 100 km 12 Mk. und lastet aus jedem Kopf der Be-
völkerung mit einer Steuersumme von 92 Pf. Wieviel ist so-
mit der Ertrag? — Auf Rübenzucker beträgt die Steuer für
je 100 kg Rüben 1,60 Mk. Die Nübensteuer trägt mehr als
100 000 Mk., doch da etwa die Hälfte des einheimischen Zuckers
ins Ausland geht, so reduziert sich die Einnahme auf die Hälfte.
Auf den Kopf der Bevölkerung kommt jährlich ein Zuckerver-
brauch von 6,2 kg. Bier- und Branntweinsteuer werden in
Form von Maischsteuer erhoben, indem der Vorgang des Ein-
maischens steueramtlich überwacht wird. Erstere bringt gegen
20 Millionen, die Branntweinsteuer hingegen fast das Dreifache
ein. Die Steuer für den inländischen Tabak beträgt zur Zeit
48 Mk. pro 100 kg. Der Steuerbetrug beziffert sich auf
11 — 12 Millionen Mark. Der vom Ausland eingeführte
Tabak wird verzollt.
10. Zölle. Es war schon früher einmal die Rede von
Zöllen (wobei? —), aber nur von Schutzzöllen. Es giebt
jedoch auch Steuerzölle (Finanzzölle), das sind solche,
welche eingerichtet werden um ihres Erträgnisses willen, als
Staatseinnahmen. Der Ertrag der zu erhebenden Zölle wird
auf rund 200 Mill Mk. veranschlagt. Der 130 Millionen
Mark übersteigende Ertrag soll den einzelnen Bundesstaaten nach
Maßgabe der Bevölkerung überwiesen werden.
— Zollstraßen, Zollstätten, Zollniederlagen, Schmuggelei.
— Die Erhebung des Zolles geschieht entweder an der Zoll-
stätte, oder die Waren gehen unter amtlicher Verschnürung
(Plombierung) an Zollstellen im Innern des Zollgebiets. Eine
klassifizierte Zusammenstellung der zollpflichtigen Waren unter
Angabe der Zollsätze nennt man den Zolltarif. Die höchste
Steuer liegt gewöhnlich auf Luxusgegenständen, von ihr werden
somit am meisten die Begüterten betroffen. So sind beispiels-
weise auf 100 kg ausländischer Zigarren oder Zigaretten 270 Mk.
Zoll zu entrichten, auf den gleichen Gewichtsteil Flachs nnr