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1. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 140

1894 - Gotha : Behrend
140 Militär- und Marinewesen. 8. Marine. Wir unterscheiden Kriegs- und Handelsmarine. Unterschied; welche kann hier nur in Frage kommen? — Welche Aufgabe hat die Kriegsmarine? (1. Die Küsten des deutschen Reiches zu schützen, 2. Die Handelsflotte und Handelsinteresien zu wahren, 3. Die Kolonien und überhaupt Deutsche in fremden Ländern vor Vergewaltigungen zu schirmen, 4. Die Ehre der Flagge und des Vaterlandes fremden Nationen gegenüber zu vertreten.) Wie ist die Flagge der Marille? — Zum Dienste auf der Flotte werden insbesondere praktische Seeleute aus der Küstenbevölkerung ausgehoben. Dieselben haben auf dem Schiffe ihrer dreijährigen Militärdienstpflicht zu genügen; vom Dienste des Landheeres sind sie selbstverständlich befreit. — Seewehr; Marine-Ersatzreserve. — Auch die Matrosen, sowie das Maschinen- personal und die Hanvwerkerabteilungen werden militärisch aus- gebildet. Deutschland hat zwei Reichskriegshäfen; welche? — wo liegt Kiel? wo liegt Wilhelmshafen? Unter allen europäischen Marinen nimmt Deutschland die vierte Stelle ein; die russische ist 1v2 mal, die französische 2 mal, die englische 3*/2 mal so stark; aber unsere Schiffe stilb zum größten Teil neu und dauerhafter und praktischer; wir haben über 100 Kriegsschiffe mit mehr als 600 Geschützen. 9. Militärgericht. Verübt ein Soldat ein Vergehen oder gar ein Verbrechen, so wird er vom Militärgericht bestraft, denn das Militär hat seine eigene Gerichtsbarkeit, wohl, weil es Vergehen giebt, die nur beim Militär vorkommen können; welche sind dies? (Fahnenflucht rc.) Am härtesten werden be- straft Hochverrat, Landesverrat, Widersetzlichkeit, Feigheit, Selbst- beschädigung, Vorschützung von Gebrechen, Diebstahl und Unter- schlagung. Überhaupt herrscht beim Militär eine sehr stramme Zucht, Gehorsam, Ordnung, Pünktlichkeit, Sauberkeit. Die Teil- nahme an politischen Vereinen und Versammlungen, z. B. Wahl- versammlungen, ist dem aktiven Militär verboten. Ebenso ruht für dasselbe das Recht der Beteiligung an den Reichstags- und Landtagswahlen. 10. Militärversorgung. Die im Dienste erwerbsunfähig gewordenen Soldaten — wie heißen sie? — sind penfionös berechtigt; was bedeutet dies? — Die Feststellung der
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