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1. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 143

1894 - Gotha : Behrend
Einfluß des Christentums — Begriff und Entstehung des Rechts. 143 Recht im Bewußtsein des Volkes lebendig zu erhalten. Allge- mein ist auch die Sitte, den Rechtssatz in Sprüchwörtern oder Reimen zu fasten.*) Von den: geschriebenen Recht sind besonders die Rechts- bücher der Römer auch für uns Deutsche maßgebend geworden. Wie kommt das? (Größe des römischen Staates, infolge der strengen Zucht und des eisernen Gehorsams, der Aufopferung für das Vaterland, Tapferkeit, Staatsklugheit rc.), Deutschland war nie recht einig, das Stammesbewußtsein war zu lebhaft ausgeprägt. 5. Einfluß des Christentums auf die Rechtsbildung. Das Christentum ist von denkbar größter Bedeutung für Gesetz und Recht geworden. Es beseitigte die Sklaverei, es beförderte die Freiheit sowie die Ehre der Arbeit, es lehrte Achtung vor fremdem Eigentum (Wie war es bei Lykurg?); es verurteilte die Übervorteilung des Nächsten durch Betrug, Wucher rc, es lehrte Mäßigkeit und Selbstüberwindung, die ja für ein geord- netes Zusannnenleben unentbehrlich sind; es richtete die Armen- pflege ein (Stephanus), kurzum, es übte nach allen Seilen einen veredelnden Einfluß aus. ß. Begriff und Entstehung des Rechts. Das Recht ist im allgemeinen Sinne der Inbegriff von Regeln, welche, auf äußeren Satzungen der Völker beruhend, die menschlichen Lebens- verhältniste in erzwingbarer Weise normieren und festsetzen. Kürzer: Das Recht ist Ordnung dessen, was jeder thun und verlangen darf. Wo kein Recht ist, da herrscht Gewalt. Das Recht ist nicht eine zufällige und willkürliche Einrichtung der Menschen, sondern es hat im Wesen des Menschen selbst seinen eigentümlichen inneren Grund und ist ein Bestandteil seiner sittlichen Natur. Das Recht steht daher im Leben der Menschen in enger Verbindung mit der ganzen heutigen Ausbildung ihres geistigen Wesens. — Daher werdendes und vergehendes Recht mit dem Wechsel der Kultur; deshalb steht Solon weit über Lykurg; wieso? — Das Recht entsteht zunächst durch Gewohn- *) So heißt es z. B. heute noch bei den Strandbewohnern: „Wer nicht will deichen (d. h. Schutzdämme bauen), muß weichen" oder: „Fund verhohlen, so gut wie gestohlen."
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