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1. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 180

1894 - Gotha : Behrend
180 Verfahren im Strafprozeß. monialgerichtsbarkeit. Jetzt giebt es Todesstrafe, Freiheitsstrafe, Geld- und Ehrenstrafen, welche? — Welches sind die Strafge- richte (Schöffen- und Schwurgerichte, Strafkammern, Strafsenate). Begnadigung. Das Begnadigungsrecht steht allein dem Landes- herrn zu. 3. Voruntersuchung. Wenn eine strafbare Handlung be- gangen ist, so ist dieselbe der Polizei oder dem Staatsanwalt anzuzeigen. Der Staatsanwalt erforscht nun den Sachverhalt. „Eines Mannes Rede ist keine Rede, Man muß sie hören alle beede." Geben die Ermittelungen hinreichenden Anlaß, so stellt die Staatsanwaltschaft entweder den Antrag auf eine gerichtliche Voruntersuchung oder sie reicht ohne weiteres die Anklageschrift bei Gericht ein; wann wird letzteres der Fall sein? — Wer eines Vergehens verdächtig ist, heißt Beschuldigter; nach Er- hebung der öffentlichen Klage wird er zum Angeschuldigten und nach Eröffnung des Hauptverfahrens zum Angeklagten. 4. Verteidiger. Der Beschuldigte sann sich in jeder Lage des Verfahrens, also schon bei der Voruntersuchung (und nicht erst beim Hauptverfahren) eines Verteidigers bedienen. Der Ver- teidiger (Rechtsanwalt) hat die Aufgabe, nicht nur diejenigen Umstände und Zeugen beizubringen, die zur Entlastung des An- geklagten dienen, sondern überhaupt alle Rechte und Vorteile, die dem Angeklagten im Strafprozeße zustehen, geltend zu machen, — Untersuchung — Indizien; wie schlau hatten es manche Ver- brecher angefangen, und doch wurde ihre That entdeckt. „Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch an das Licht der Sonnen;" die Sonne bringt es an den Tag. — Untersuchungshaft — Sicherheitsleistung, — Steckbrief. In welche drei Abteilungen bringt man alle widerrecht- lichen Handlungen? — Wie wird a) der Versuch, b) die Teil- nahme bestraft? — Sprich dich aus über das Strafrecht a) im Altertume, b) in der Zeit nach der Völkerwanderung (fränkische Monarchie), o) im Mittelalter, d) in der Gegenwart! — Welche Gerichte haben die Verbrennung besonders ange- wandt? (Sogen. Ketzergerichte.) Wem liegt die Voruntersuchung ob? Man erkläre Beschuldigter, Angeschuldigter, Angeklagter!
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