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1. Staats- und Bürgerkunde - S. 141

1910 - Wittenberg : Herrosé
141 Fürsorge auch du nun zu stehen kommst." „Die Handwerks- kammer?" fragte der Sohn, „was ist das?" „Das ist nicht so leicht zu erklären," meinte der Vater, „aber wenn du auf- merken willst, will ich versuchen, dir ein Bild von ihrem Wesen und ihren Aufgaben zu geben. Von der Schule her weiht du, daß die Handwerker des gleichen Gewerbes in den größeren Gemeinden zu Innungen zusammengeschlossen sind, die die Auf- gabe haben, die Gesamtinteressen ihres Gewerbes und ihres Standes wahrzunehmen." „Das habe ich nicht recht verstanden," meinte der Junge, „was ist das Gesamtinteressen?" „Sieh, der einzelne Handwerker ist nicht in der Lage, alle diejenigen Ein- richtungen zu treffen, die er für wünschenswert oder notwendig hält, damit sein Handwerk die Achtung bei den Mitbürgern ge- nießt, auf die es Anspruch hat. Für durchreisende Gesellen soll gesorgt werden, die Einigkeit zwischen den Meistern und den Gesellen soll gewahrt bleiben. Die Meister selber sollen sich bei der Ausübung ihres Gewerbes stets bewußt bleiben, daß jede Pflichtverletzung, jede schlechte und unsaubere Arbeit nicht nur ihnen selbst schadet, sondern ihren ganzen Stand in der Achtung ihrer Mitmenschen herabsetzt. Außerdem wünschen einsichtige Meister, daß die Lehrlinge neben der praktischen Lehre auch noch eine schulmäßige Weiterbildung erfahren, damit dem Handwerk ein tüchtiger Nachwuchs gesichert bleibe, der die angesehene Stel- lung des Handwerkers in der bürgerlichen Gesellschaft aufrecht zu erhalten vermag, klm solche und ähnliche Zwecke erfüllen zu können, die das darstellen, was ich vorhin Gesamtinteressen nannte, sind die Innungen wieder ins Leben gerufen und unter die Aufsicht und Obhut des Staates gebracht worden. Die Auf- gaben, die die einzelnen Innungen im Lande zu erfüllen versuchen, sind ihrem Wesen nach die gleichen. Sie unterscheiden sich bloß nach ihrem Gewerbe. So sorgen z. B. die Fleischer- innungen für die Fleischerlehrlinge, die Schlosserinnungen für die Schlosserlehrlinge. Um die Aufgaben zu erfüllen, die den Innungen gemeinsam sind, sind im ganzen Deutschen Reich Handwerkskammern ins Leben gerufen worden und so auch eine für das Herzogtum Braunschweig. Als Vertreter der Innungen unseres Landes und von ihnen gewählt kommen vierzig erfahrene Meister zusammen, die über alle die Fragen, die den Hand- werkern unseres Landes am Herzen liegen, zu beraten haben. Sie tragen die Wünsche des Handwerks der Staatsregierung vor und geben zu Gesetzentwürfen, die für die Handwerker von Wichtig- keit sind, ihr Gutachten ab. Sie treffen Bestimmungen über die Meister- und Gesellenprüfungen und richten Schulen für die Handwerkslehrlinge ein. Auch bemühen sie sich, zusammen mit einem von den Gesellen des Landes gewählten Gesellenausschuß ein gutes Verhältnis unter allen Gliedern des Handwerksstandes, Meister, Gesellen und Lehrlingen aufrecht zu erhalten. In diesem schönen Gildehause, das wir eben gesehen haben, hat die Hand-
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