1910 -
Wittenberg
: Herrosé
- Autor: Bodesohn, August
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch, Lesebuch
- Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13, Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen, ISCED 5 – Tertiärbereich
- Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
- Geschlecht (WdK): koedukativ
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so betragen die Gerichtskosten 940 Mk. zuzüglich der Auslagen des
Gerichts im Anschlag von 60 Mk. Dazu kämen Gebühren des Ver-
walters und der Eläubigerausschußmitglieder. Prozeßkosten. Ge-
hälter. Mieten usw., mit 9000 Mk. Daher ist anzunehmen, daß bei
günstiger Abwicklung die bevorrechtigten Gläubiger ganz be-
friedigt werden, diejenigen ohne Vorrecht erhalten jedenfalls
nichts.
An der Sache ändert es auch nichts, daß Jakob die Nutz-
nießung hat an den 50 000 Mk. des überlebenden Zwillings. Die
Nutznießung als solche gehört nicht zur Konkursmasse. Der Ertrag
gehört zur Masse, soweit er am 20. September vorhanden war.
Nun wird ein Nachlaßvfleger ernannt, der die Rechte des un-
bekannten Erben des verstorbenen Zwillings wegen der an sich
dem Jakob zufallenden Hälfte wahren soll. Dieser Nachlaßpfleger
meldet ebenfalls die 25 000 Mk. mit Vorrecht an.
Der Verwalter bespricht mit dem Eläubigerausschuß die
Lage: sie kommen zum Ergebnis, daß gegen das Vorrecht des über-
lebenden Zwillings sich nichts einwenden lasse, und auch wegen
der 25 000 Mk., welche der Nachlaßpfleger angemeldet hat, halten
sie ein Bestreiten für wenig erfolgreich.
Dem Anspruch der Frau Jakob gegenüber könnte vielleicht
eine Aufrechnung versucht werden, da dem Ausschuß Gerüchte zu
Ohren kamen, wonach Frau Jakob am 15. September für 16 000
Mark Wertpapiere weggenommen habe, deren Verbleib nicht auf-
geklärt ist. Eine Hierwegen gegen Frau Jakob wegen Verbrechens
gegen K.o. schwebende Untersuchung hat bis jetzt nichts Wesent-
liches ergeben.
Der Verwalter beschließt, bei Frau Jakob und den Pflegern
zur Vermeidung der sehr erheblichen Kosten der Durchführung des
Verfahrens einen Zwangsvergletch anzuregen. Die Forderungen
der Konkursgläubiger einschließlich der Ausfallforderungen der
Pfand- und Hypothekengläubiger werden etwa 60 000 Mk. be-
tragen. Da von verschiedenen Seiten dem Jakob, welcher auch
wegen Verbrechens gegen das Vankdepotgesetz in Untersuchung ist,
ein unredliches Verhalten vorgeworfen wird, so empfiehlt es sich,
diesen Gläubigern 20 % zu bieten, wozu 12 000 Mk. etwa erforder-
lich wären. Frau Jakob erklärt, daß sie außerdem für den Fall der
Annahme des Zwangsvergleichs 3000 Mk. für die Kosten
des Verfahrens zahlen wolle. Die Familie des Jakob hat ein
Interesse am Zwangsvergleich, weil dadurch die Forderungen
gegen Jakob endgültig beseitigt werden, während bei ordnungs-
gemäßer Abwicklung des Verfahrens jederzeit wegen des nicht ge-
tilgten Teils der Forderungen gegen Jakob vorgegangen werden
kann. Der Nachlaßpfleger bedarf zu den diesbezüglichen Schritten
der Genehmigung des N a ch l a ß g e r i ch t s . der Pfleger der
Tochter derjenigen des Vormundschaftsgerichts. Es wird nun
folgender Zwangsvergleichsvorfchlag von den Pflegern und Frau
Jnkob zugleich beim Verwalter und beim Amtsgericht eingereicht: