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1. Staats- und Bürgerkunde - S. 270

1910 - Wittenberg : Herrosé
270 nieder. So entstanden auch durch die Post Dörfer und kleine Städte. Der Große Kurfürst ist der Begründer der preußischen Staatspost gewesen. Trotz aller Schwierigkeiten und Konflikte hat er in seinen Landen ein einheitliches, wohlgeordnetes Post- wesen hergestellt, große Postkurse angelegt: von Kleve nach Memel, mit Anschlüssen nach Amsterdam und Warschau, nach Hamvurg und über Breslau nach Wien. Seine Posten waren wegen ihrer Pünkt- lichkeit und Schnelligkeit berühmt. Friedrich I. setzte das Werk seines großen Vorgängers fort. Der Postverkehr hob sich mächtig, aber die Entwicklung litt doch unter den vielen Streitigkeiten, welche an den verschiedenen Grenzen austauchten. Die Sorge Friedrich Wilhelms I. für den weiteren Ausbau kennzeichnet sich schon an einigen von ihm herrührenden Bemer- kungen. Als man ihm vorschlug, von der weiteren Anlage von Posten in Ostpreußen abzusehen, weil sie verhältnismäßig große Auslagen verursachen würde, schrieb er an den Rand des Schrift- stücks: „Sollen Posten anlegen in Preußen von Ort zu Ort, ich will haben ein Land, das kultiviert ist, dazu gehört Post." Er nennt sie sogar „das Öl vor die große Staatsmaschine". Was der schaffende Geist des Großen Kurfürsten ins Leben gerufen, das empfing durch die ordnende Hand Friedrich Wilhelms I. inneren Halt und feste Form. Friedrich der Große fand in der bewegten Zeit des Sieben- jährigen Krieges noch Zeit, sich persönlich um die weitere Aus- gestaltung der Postverhältnisse zu kümmern. Aus dem Lager von Strehlen gab er die berühmte Order wegen Einrichtung eines ge- ordneten Postwesens in Schlesien. „Das Postwesen soll dem Inter- esse des Königs und des Volkes, als welche Interessen dieselben sind, entsprechend und zum Besten des Eommercii, worauf allemal ein besonderes Augenmerk zu haben, organisiert werden," so lautete der Befehl des Königs. Kurfürst August von Sachsen (1553—1586) errichtete die sächsische Staatspost. Unter den sächsischen Postbotenanstalten war die in Leipzig bedeutend, so daß sie 1590 der Rat der Stadt in die Hand nahm. Er erließ 1608 eine Votenordnung, weil einige Boten bei schlechtem Wetter nicht gehen wollten. Über den Boten stand der Votenmeister, welcher aufschrieb, wann und wo- hin der Bote zu laufen hatte. Weigerte sich der Bote zu gehen, so wurde er mit „ezlichen" Tagen Gefängnis oder Entlassung be- straft. Jeder geschworene Bote trug eine Votenbüchse; anderen Leuten war es bei Strafe verboten, eine solche zu tragen. Der Votenmeister schrieb auf die Votentafel die Namen aller Boten. Bei jedem Namen steckte ein Pflock. War der Bote fort, wurde der Pflock herausgezogen. Als Lohn erhielt der Bote innerhalb des Landes für jede Meile 2 Groschen, außerhalb des Landes 2 Groschen 3 Pfg. Lief
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