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1. Staats- und Bürgerkunde - S. 279

1910 - Wittenberg : Herrosé
Ihnen den Dank und den aufrichtigsten Glückwunsch des hiesigen Handels- und Eewerbestandes für das darzubringen, was auch Berlins Handel und Industrie Ihren Anstrengungen zur Vervoll- kommnung des Weltpostvereins verdanken. Möge das großartigste internationale Werk des verflossenen Jahrzehnts sich noch lange der fördernden Hand seines ersten Be- gründers und unermüdlichen Pflegers erfreuen." 108. Die Eisenbahn. Die zweite große Verkehrsanstalt des Staates ist die Eisen- bahn. Wir können uns heute kaum vorstellen, wie es sein würde, wenn wir die Eisenbahn nicht hätten. Nicht allein, daß Personen und Güter schnell und billig von Ort zu Ort gebracht werden, sie geben vielen Tausenden von Beamten und Arbeitern und ihren Familien Brot und Stellung. Dazu gewähren sie durch ihre Über- schüsse dem Staate eine sehr erhebliche Einnahme. Im Jahre 1008 ergab die Eisenbahn einen Reinertrag von reichlich 200 Millionen. Je weiter die Bahnlinien gelegt werden, je enger das Bahn- netz wird, um so besser ist es für unsere Landwirte. Fabriken und Gewerbe. Mit größerem Gewinn können sie ihre Erzeugnisse ver- frachten und ihren Wohlstand heben und ihren Fleiß belohnen. In unseren Kolonien ist unser Eisenbahnbau das einzige nach- haltige Mittel zur Erschließung des Landes für die europäische Kultur. Unsere Eisenbahnen haben auch einen militärischen Zweck. In Kriegszeiten ist es unbedingt notwendig, daß sich die betreffenden Bahnlinien in der Hand des Staates befinden müssen für seine Truppentransporte. Für die staatliche Sicherheit sind sie unge- mein wichtig, und sie haben im Jahre 1870/71 diese Aufgabe glän- zend gelöst. Einheitliche Tarife können nur auf einer einheitlich geleiteten Staatsbahn durchgeführt, daher muß unsere Bahn Staatsbahn sein. Bismarck erkannte wohl die Tragweite des Schrittes, als er im Jahre 1870 die preußischen Bahnen verstaatlichte. Bis jetzt haben wir zwar ein deutsches, normalspuriges Bahn- netz. aber noch keine deutsche Eisenbahngemeinschaft. Jedes Land verwaltet seine Bahn selber. Eine Gemeinschaft besteht erst zwischen Preußen und Hessen. Was erstrebt werden soll. ist, unter Wahrung der Selbständig- keit der einzelnen Staatsbahnen, dreierlei: 1. einheitliche Hand- habung des Eisenbahnwesens in Deutschland auf nationaler, deut- scher Grundlage, aber ohne Beeinträchtigung der Hoheit und der Besitzrechte der Einzelstaaten. 2. größtmögliche Beseitigung der wirtschaftlich schädlichen Leerläufe des Wagenmaterials, 3. unbe- schränkte gegenseitige Benutzung des Güterwagenparkes.
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