1910 -
Wittenberg
: Herrosé
- Autor: Bodesohn, August
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch, Lesebuch
- Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13, Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen, ISCED 5 – Tertiärbereich
- Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
- Geschlecht (WdK): koedukativ
er herabschneiden und für sich behalten. Hierauf bat er alle um
Verzeihung, sprach die Gebete und wurde vom Henker von der
Leiter gestoßen. Man legte ihm um den Hals eine besondere
eiserne ftette, mit heimlichen Schlössern und ließ seinen Leichnam
vierzehn Tage bewachen, damit seine Freunde ihn nicht vom Galgen
abnehmen konnten. Der Henker aber ging mehrere Wochen in
Rock, Wams und Haube des Toten herum, bis die Freunde des
Verstorbenen ihm die Kleider abkauften.
Scheiblhuber: Deutsche Geschichte.
150. Die Femgerichte.
Die Femgerichte (inhd. veme = Verurteilung, Strafe) traten
nach dem Zusammensturz des alten sächsischen Herzogtums durch
den Fall Heinrichs des Löwen in dem westfälischen Teil der
Diözese Löln, dem Herzogtum Westfalen und in den Bistümern
Paderborn und Münster hervor und nrachten seit Ende des
14. Jahrhunderts das westfälische Land in ganz Deutschland be-
rühmt und berufen. Dies erklärt sich aus den halb anarchischen
Zuständen dieser Zeit, die der Ausdehnung der Femgerichte über
alle Länder und Stände des Reiches besonders förderlich waren.
Aber sie trugen nicht dazu bei, die trostlosen Zustände im Reiche
zu bessern; nie war es mit der öffentlichen Sicherheit schlechter
bestellt als zur Blütezeit der Feme, sie besserte nicht das Recht,
sondern sie vermehrte nur noch die herrschende Verwirrung. Hatten
die Femgerichte seit Kaiser Sigismund um die Mitte des 15. Jahr-
hunderts ihren Höhepunkt erreicht, so gingen sie von nun an in
demselben Maße ihrem Untergang entgegen, als die landesfürst-
liche Gewalt immer mehr erstarkte, und die Aufgabe der Feme,
die Rechtssicherheit zu schaffen, selber übernahm und löste. Durch
den ewigen Landfrieden mit dem Reichskammergericht unter
Maximilian I. und mit der Halsgerichtsordnung Karls V. (1532)
wurde eine festere Gestaltung des Gerichtswesens angebahnt.
Schon während des 16. Jahrhunderts waren die Femgerichte auf
Westfalen beschränkt, den Landesgerichten untergeordnet und auf
bloße Polizeifälle verwiesen. 2n dieser Gestalt dauerten sie bis
zu Anfang des 18. Jahrhunderts fort.
Die geheime Losung der Freischöffen, an der sie sich gegen-
seitig erkannten, wurde vom Freigrafen nach einem Femweistum
(Weistum = Rechtsweisung. Rechtsbelehrung) aus dem Jahre 1490
folgendermaßen gelehrt:
Der Freigraf sagt den Reuaufgenommenen mit bedecktem Haupte
die heimliche Feme Strick, Stein, Gras Grein (S. S. G. G.) und
kläret ihnen das auf, wie vorgeschrieben ist. Dann sagt er ihnen
das Notwort, wie es Carolus Magnus der heimlichen Acht ge-
geben hat, zu wissen Reinir dor Feweri (unverständlich) und
klärt ihnen das auf, als vorgeschrieben ist, dann lehrt er sie