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1. Staats- und Bürgerkunde - S. 394

1910 - Wittenberg : Herrosé
er herabschneiden und für sich behalten. Hierauf bat er alle um Verzeihung, sprach die Gebete und wurde vom Henker von der Leiter gestoßen. Man legte ihm um den Hals eine besondere eiserne ftette, mit heimlichen Schlössern und ließ seinen Leichnam vierzehn Tage bewachen, damit seine Freunde ihn nicht vom Galgen abnehmen konnten. Der Henker aber ging mehrere Wochen in Rock, Wams und Haube des Toten herum, bis die Freunde des Verstorbenen ihm die Kleider abkauften. Scheiblhuber: Deutsche Geschichte. 150. Die Femgerichte. Die Femgerichte (inhd. veme = Verurteilung, Strafe) traten nach dem Zusammensturz des alten sächsischen Herzogtums durch den Fall Heinrichs des Löwen in dem westfälischen Teil der Diözese Löln, dem Herzogtum Westfalen und in den Bistümern Paderborn und Münster hervor und nrachten seit Ende des 14. Jahrhunderts das westfälische Land in ganz Deutschland be- rühmt und berufen. Dies erklärt sich aus den halb anarchischen Zuständen dieser Zeit, die der Ausdehnung der Femgerichte über alle Länder und Stände des Reiches besonders förderlich waren. Aber sie trugen nicht dazu bei, die trostlosen Zustände im Reiche zu bessern; nie war es mit der öffentlichen Sicherheit schlechter bestellt als zur Blütezeit der Feme, sie besserte nicht das Recht, sondern sie vermehrte nur noch die herrschende Verwirrung. Hatten die Femgerichte seit Kaiser Sigismund um die Mitte des 15. Jahr- hunderts ihren Höhepunkt erreicht, so gingen sie von nun an in demselben Maße ihrem Untergang entgegen, als die landesfürst- liche Gewalt immer mehr erstarkte, und die Aufgabe der Feme, die Rechtssicherheit zu schaffen, selber übernahm und löste. Durch den ewigen Landfrieden mit dem Reichskammergericht unter Maximilian I. und mit der Halsgerichtsordnung Karls V. (1532) wurde eine festere Gestaltung des Gerichtswesens angebahnt. Schon während des 16. Jahrhunderts waren die Femgerichte auf Westfalen beschränkt, den Landesgerichten untergeordnet und auf bloße Polizeifälle verwiesen. 2n dieser Gestalt dauerten sie bis zu Anfang des 18. Jahrhunderts fort. Die geheime Losung der Freischöffen, an der sie sich gegen- seitig erkannten, wurde vom Freigrafen nach einem Femweistum (Weistum = Rechtsweisung. Rechtsbelehrung) aus dem Jahre 1490 folgendermaßen gelehrt: Der Freigraf sagt den Reuaufgenommenen mit bedecktem Haupte die heimliche Feme Strick, Stein, Gras Grein (S. S. G. G.) und kläret ihnen das auf, wie vorgeschrieben ist. Dann sagt er ihnen das Notwort, wie es Carolus Magnus der heimlichen Acht ge- geben hat, zu wissen Reinir dor Feweri (unverständlich) und klärt ihnen das auf, als vorgeschrieben ist, dann lehrt er sie
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