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1. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 7

1873 - Heidelberg : Winter
Kap. 5. Stnde u. Kasten. Priester- und Priester!. Kriegerstaaten. 7 auf grerem Rume (auf Hoch- und in Thal-Ebenen) mit ihren Heer-den herumwandern knnen. Solche Völker haben, so lange sie patriarchalisch leben, keine eigentliche Geschichte. Diese beginnt erst, wenn ein Nomaden-stamm sich ansiedelt und sich bemhen mu, die dabei eintretenden Hinder-nisse der Natur oder die Strungen anderer feindlicher Stmme, denen er bei seinem vorigen Wanderleben hatte ausweichen knnen, jetzt im Verein und mit Hlfe seiner Nachbarn zu berwinden. So nthigt die Niederlassung zur Sorge fr ein festeres Obdach und fr eine dem Witterungswechsel angemessene Kleidung; man mu Flsse dmmen, Smpfe trocknen, Kanle graben, Felsen durchbrechen, Wlder ausrotten *c_ (2.) Mit der Entstehung fester Ansiedlungen entstand auch eine Ver-schiedenheit der Stnde, welche auf einer von selbst eintretenden Thei-lung der gemeinschaftlichen Arbeiten beruht, denen sich ein jeder je nach Ge-schick und Bedrfni zu unterziehen hat. An die Stelle der vorher fr die Jamilienordnung ausreichenden herkmmlichen Sitte traten nun zur Auf-rechthaltung der Ordnung in der also zusammengesetzten Gemeindeverbindung feste Gesehe, welche unter dem Schutz der Religion standen, aus der sie her-vorgegangen. So wurde der Priesterstand, als Bewahrer der religisen Satzungen, zugleich der Wchter der brgerlichen Gesetze. Und sowohl diese Verbindung der religisen und brgerlichen Verfassung, welche beide im hohen Alterthum unzertrennlich waren, als auch die Aufrechthaltung derselben durch den Pne-sterstand, als den Trger der Intelligenz, ergab sich ganz von selbst: die theokratische oder hierarchische Verfassung ist die geschichtlich lteste Staats-form. Je mehr das Volk und selbst sein Priesterstand die tiefere Bedeutung seines Religionsdienstes verlor, desto mehr suchten die Priester ihre Kenntni der religisen und brgerlichen Gesetze als Geheimlehre zu bewahren und auf ihre Standesnachkommen zu vererben. Das Bestreben, jene Ueberlieferung festzuhalten und sich vor Vermischung rein zu erhalten, machte den Priester-stand zur Priesterkaste. Auch andere Stnde schlssen sich gegen einander ab und bildeten besondere Kasten, von denen jede die Kenntni und Fer-tigkeiten ihres einfachen Berufes vom Vater auf den Sohn vererbte. Die niederen Kasten bestanden oft aus unterworfenen Stmmen. Der Priesterkaste folgte im Range die Kriegerkaste, die den Adel darstellte, dann die Kaste der Landbauer und die Kaste der Gewerbetreibenden. Trieb etwa ein Theil des Volks noch in nomadischer Weise die Viehzucht, so machte er die letzte und unreine Kaste der Hirten aus. Die Vermischung einer Kaste mit der andern galt als Versndigung und zog den Verlust der hheren Kastenrechte nach sich oder auch die Verstoung in eine dadurch entstehende verworfene Kaste. (3.) Staaten mit Kasteneinrichtung nennt man nach dem Namen des herrschenden Standes Priesterstaaten, die, wenn der Priesterstand die un-getheilte Herrschaft hatte, zu den ltesten Staaten gehren, wie bei den Ariern, Indern, frheren Aegyptiern und Aethiopen. Wo aber der Priesterstand seine Herrschaft mit der einheimischen oder einer eingedrungenen Kriegerkaste theilen mute, da entstanden Priester-liche Kriegerstaaten, wie bei den spteren Aegyptiern, bei den Chaldern, Alt-Assyriern, Alt-Medern und Alt-Persern. Ri ein Huptling aus der Kriegerkaste die volle Herrschaft an sich und lie er dem Priesterstande blos die Besorgung des Cultus, so entstand ein weltlich
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