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1. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 118

1873 - Heidelberg : Winter
118 Kap. 110. Interregnum in Deutschland. Ende d. Hohenstaufen. 7. Verfall der Lehensmonarchie in Deutschland! Kap. 110. Das Interregnum. Beginnende Ausbildung der Landeshoheit. (Umri H. 33.) (1.) Zwei Jahre nach dem Tode des letzten Staufenkaisers, Konrad's Iv., kam der wenig beachtete Gegenkaiser Wilhelm von Holland in einem Kriege gegen die Friesen um, und es trat nun von 1256 1273 das Interregnum ein, jene traurige Zeit, darin das kaiserliche Ansehen so gesunken war, da kein deutscher Fürst die Krone annehmen wollte, sondern da man sie fremden Fürsten berlie, indem der eine Theil der Whler sie dem englischen Prinzen Richard von Cornwallis, der andere Theil sie dem castilischen König Alfons X. dem Weisen bertrug, von denen jeder den kaiserlichen Rechten so viel vergab, da die Reichsfrsten immer mchtiger und selbstndiger, die Kaiser unmchtiger wurden. (2.) In dieser Zeit kaiserlicher Unmacht geschah es, da in Italien das hohen-staufische Geschlecht ausgerottet wurde. Noch hatte sich nmlich Manfred (Kap. 103, 5. E.) in Neapel und Sicilien erhalten. Um ihn zu strzen, rief Papst Urban Iv. (ein Franzose) den franzsischen Herzog Karl von Anjou herbei, der den Manfred bei Benevent besiegte und Neapel und Sicilien in Besitz nahm. Die von ihm bedrckten Ghibellinen forderten dann den in Bayern aufgewachsenen jungen Sohn Konrad's Iv., Konradin, auf, sich sein Erbland zu erkmpfen. Er zog nach Unteritalien, ward aber nach der unglcklichen Schlacht bei Tagliacozzo auf der Flucht verrathen und gefangen und mit seinem Freunde Friedrich von Baden auf Anjou's Befehl 1268 in Neapel enthauptet. Dagegen wurden 14 Jahre spter alle Franzosen in Sicilien in Einer Nacht ermordet, was man die sicilianische Vesper nannte. Darauf stellte sich die Insel unter die Herrschaft Peter's von Aragonien, welcher Manfred's Schwiegersohn war. In Deutschland aber, wo die Fürsten der groen und kleinen Lehen selb-stndige Landesgebieter geworden waren, stieg bei dem Mangel eines einhei-mischen Oberhauptes die Unordnung auf das Hchste. Das Uebel des Faustrechts nahm so berhand, da ein Theil der Ritterschaft zum Raubleben sich erniedrigte; aber an-den Stdten und ihren Bndnissen (Kap. 104) fanden sie einen krftigen Widerstand. Kap. 111. Deutsche Kaiser aus verschiedenen Husern. (Histor. Atlas, Taf. Xi. u. Xu Umri Ii. 34 und 35.) (1.) Die bis zur Verwirrung gestiegene Unordnung in Deutschland steigerte im Volke den Wunsch nach einem krftigen Reichsoberhaupt aus deutschem Geschlecht, und nach einem solchen verlangten auch die Fürsten, aus Furcht vor der heranwachsenden Macht des Bhmenknigs Ottokar. Um aber ihre unter-de erworbenen Hoheitsrechte behalten zu knnen, lenkten sie die Wahl meist nur auf Männer, die keine bedeutende Hausmacht hatten, folglich als Kaiser ihnen nicht gefhrlich werden konnten. Das Recht der Wahl stand sieben Kur- (d. h. Wahl-) Fürsten zu, welche, stets auf Hebung ihrer Macht be-dacht, sich bei jeder Kaiserwahl von den Gewhlten neue Vorrechte gewhren liehen. Bei den Kaisern aber trat an die Stelle der frheren Kaiseridee das Streben nach Grndung und Erweiterung ihrer Hausmacht.
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