1902 -
Leipzig
: Voigtländer
- Autor: Giese, August
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Höhere Schule
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte, Gesellschaftskunde
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
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der Kriege gegen benachbarte Völker und der größeren Pflege
des Ackerbaues auf. Nun entstand das Lehnswesen, das den
Rittern und Lehnsmannen die Pflicht des Kriegs- und Gerichts-
dienstes auferlegte. Aber trotz aller Anstrengungen von Staat
und Kirche gelang es nur schwer, geordnete Verhältnisse herzu-
stellen, die Selbsthilfe nahm immer wieder überhand. Als
mit dem Beginn der Neuzeit das Lehnswesen verfiel, wurde (in
Deutschland seit Maximilian I.) die Ausübung des Kriegs-
dienstes, der Rechtspflege und der Polizei (des Landfriedens)
bestimmten Personen gegen Entgelt übertragen.,, So entstanden
die Beamten: diese verwalten demnach ihre Ämter im Auf-
träge und zum Wohle des gesamten Volkes. Mit dieser
Einrichtung begann aber ein deutlicher Fortschritt auf allen Ge-
bieten der Staatsverwaltung.
4. Im Laufe der Neuzeit wurde die Verwaltung des
Staates durch besondere, besoldete und für ihren Zweck vor-
gebildete Beamte immer sorgfältiger ausgebildet, besondere
Behörden für die einzelnen Zweige der Staatsthätigkeit ge-
schaffen, das gesamte Staatsgebiet zwecks besserer Aussicht nach
historischen Überlieferungen oder geographischen Gründen in
Teile und Unterteile zerlegt. Gegenwärtig ist in allen Kultur-
staaten die Staatsverwaltung ein kunstvoller, weitver-
zweigter und vielgegliederter Organismus: dadurch wird
dem einzelnen Unterthanen und Bürger Schutz und Recht in
hohem Maße gesichert, die, gefährliche Selbsthilfe beseitigt, die
Wohlfahrt der Bewohner gefördert und der Schutz gegen Nach-
barvölker nach Möglichkeit gewährleistet.
Zugleich hat man, um den Gemeinsinn der Bürger zu
heben, sie zur Hingabe an den Staat zu erziehen und die Be-
dürfnisse des Volkes besser zur Geltung zu bringen, im 19. Jahrh.
— ähnlich wie in der konstitutionellen Verfassung — nach dem
Muster der altgermanischen Volksfreiheit dem Volke auch An-
teil an der Verwaltung des Staates gewährt, die Selbstver-
waltung in den Gemeinden, Kreisen und Provinzen eingeführt.
5. Je besser ein Staat verwaltet wird, um so stärker,
mächtiger ist er; darum suchen die nationalen Staaten der
Neuzeit, im Gegensatz zur rein äußerlichen Machterweiterung
im Mittelalter, in ihrem gegenseitigen Wetteifer besonders
durch geordnete, kluge Verwaltung ihre Kräfte zu steigern und
so ihre innerliche Machtentfaltung zu erhöhen.
Die Thätigkeit des modernen Staates ist daher nicht, wie
es im Mittelalter infolge der mangelhaften Staatseinrichtungen
der Fall war, auf die äußere und innere Sicherheit be-
schränkt, sondern alle Kulturstaaten sorgen, wie schon die Re-