Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Kleine Staatskunde - S. 24

1902 - Leipzig : Voigtländer
24 der Kriege gegen benachbarte Völker und der größeren Pflege des Ackerbaues auf. Nun entstand das Lehnswesen, das den Rittern und Lehnsmannen die Pflicht des Kriegs- und Gerichts- dienstes auferlegte. Aber trotz aller Anstrengungen von Staat und Kirche gelang es nur schwer, geordnete Verhältnisse herzu- stellen, die Selbsthilfe nahm immer wieder überhand. Als mit dem Beginn der Neuzeit das Lehnswesen verfiel, wurde (in Deutschland seit Maximilian I.) die Ausübung des Kriegs- dienstes, der Rechtspflege und der Polizei (des Landfriedens) bestimmten Personen gegen Entgelt übertragen.,, So entstanden die Beamten: diese verwalten demnach ihre Ämter im Auf- träge und zum Wohle des gesamten Volkes. Mit dieser Einrichtung begann aber ein deutlicher Fortschritt auf allen Ge- bieten der Staatsverwaltung. 4. Im Laufe der Neuzeit wurde die Verwaltung des Staates durch besondere, besoldete und für ihren Zweck vor- gebildete Beamte immer sorgfältiger ausgebildet, besondere Behörden für die einzelnen Zweige der Staatsthätigkeit ge- schaffen, das gesamte Staatsgebiet zwecks besserer Aussicht nach historischen Überlieferungen oder geographischen Gründen in Teile und Unterteile zerlegt. Gegenwärtig ist in allen Kultur- staaten die Staatsverwaltung ein kunstvoller, weitver- zweigter und vielgegliederter Organismus: dadurch wird dem einzelnen Unterthanen und Bürger Schutz und Recht in hohem Maße gesichert, die, gefährliche Selbsthilfe beseitigt, die Wohlfahrt der Bewohner gefördert und der Schutz gegen Nach- barvölker nach Möglichkeit gewährleistet. Zugleich hat man, um den Gemeinsinn der Bürger zu heben, sie zur Hingabe an den Staat zu erziehen und die Be- dürfnisse des Volkes besser zur Geltung zu bringen, im 19. Jahrh. — ähnlich wie in der konstitutionellen Verfassung — nach dem Muster der altgermanischen Volksfreiheit dem Volke auch An- teil an der Verwaltung des Staates gewährt, die Selbstver- waltung in den Gemeinden, Kreisen und Provinzen eingeführt. 5. Je besser ein Staat verwaltet wird, um so stärker, mächtiger ist er; darum suchen die nationalen Staaten der Neuzeit, im Gegensatz zur rein äußerlichen Machterweiterung im Mittelalter, in ihrem gegenseitigen Wetteifer besonders durch geordnete, kluge Verwaltung ihre Kräfte zu steigern und so ihre innerliche Machtentfaltung zu erhöhen. Die Thätigkeit des modernen Staates ist daher nicht, wie es im Mittelalter infolge der mangelhaften Staatseinrichtungen der Fall war, auf die äußere und innere Sicherheit be- schränkt, sondern alle Kulturstaaten sorgen, wie schon die Re-
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer