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1910 -
Leipzig
: Dürr
- Autor: Kaemmel, Otto
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Höhere Schule
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Silbers der massenhaften nordamerikanischen Silberproduktion) (s.
2. § 79.)
12. Der Handel bedarf ferner des Kredits, des Vertrauens
bei Käufer und Verkäufer, daß jeder Teil feine Verpflichtungen
erfüllen werde. Daher ist der Kredit in barbarischen Zeiten mangel-
hafter Rechtssicherheit und unvollkommener Verbindungen sehr gering
(deshalb Barzahlung und hoher Zinsfuß), er wächst erst mit der Kultur.
Der Staat selbst nimmt ihn sehr bald in Anspruch, indem er Zeichen-
geld (Papiergeld) ausgibt und Anleihen aufnimmt oder einzelnen
Korporationen dieses Recht zuspricht. Das Zeichengeld erhält seinen
Wert (Kurs) nur durch das Vertrauen, daß es jederzeit zu vollem
Nominalwert in Bargeld eingelöst werden kann; gerät dieses Vertrauen
ins Schwanken, dann sinkt der Kurs und kann nur im Jnlande mit
Zwang notdürftig aufrechterhalten werden (Zwangskurs; die Assignaten
zur Zeit der französischen Revolution).
Das älteste Zeichengeld ist das karthagische Ledergeld. Später gab China
seit dem 7. Jahrhundert Papiergeld aus; im Abendlande wurde Zeichengeld nur
ausnahmsweise in Notlagen verwendet (Friedrichs Ii. Ledergeld bei der Belage-
rung von Faenza 1241). Allgemeiner wurde es erst in der Neuzeit mit dein
Wachstum der Staatsmacht und des Kredits, besonders seit dem 18. Jahrhundert
(die sächsischen Kassenbilletts, die preußischen Tresvrscheine, die französischen As-
signaten).
Anleihen der Staatsoberhäupter und anderer waren im Mittelalter und
noch lange nachher nur in der Form von Verpfändungen bestimmter Einkünfte
oder von Grundbesitz möglich (die spanische Finanzwirtschaft unter Philipp Ii.).
Den spätern Staatspapieren näherten sich die (spanischen) Leibrenten, die gegen
einmalige Einzahlung eines Kapitals ans Lebenszeit vom Staate gewährt
wurden und die verkäuflichen Ämter (in Frankreich unter Ludwig Xiv.), die
tatsächlich nichts niederes waren. Die über Anleihen ausgestellten Schuldscheine
lauteten ursprünglich auf die wirklich von jedem Gläubiger gezahlte Summe,
wurden diesem mir verzinst, wenn der ansbedungene Zahlungstermin ohne
Zahlung verstrich und kamen nicht in Umlauf („Namenspapiere"). Erst im
absoluten Staate des 18. Jahrhunderts tvnrde es mehr und mehr üblich, die Ge-
samtsumme einer Schuld (Anleihe) in gleiche, kleinere Beträge zu teilen und
dem Inhaber, nicht nur dem Gläubiger, regelmäßig zu verzinsen, so daß die
bisherigen Namenspapiere leicht zu verwertende (fungible) „Jnhaberpapiere"
wurden. Damit waren die modernen „Staatspapiere" (in Sachsen zunächst
Kammer- oder Stenerscheine und städtische „Ratsscheine") fertig. Ihr Kurs
(der wirklich für sie gezahlte Wert) hängt vom Kredit des Staats und vom
Stande des Geldmarkts ab.
13. Eine Art Privatpapiergeld sind der Wechsel und der
neuere Scheck (Ellegue). Der Wechsel ist die schriftliche Verpflichtung
einer wechsel(kredit-)fähigen Privatperson zur Zahlung einer bestimmten
Summe zu einem bestimmten Termin an einen Gläubiger, deren
Erfüllung durch das Wechselrecht gesichert wird. Er erleichtert, indem
Kredit und
Geldzeichen