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1. Bürgerkunde für höhere Schulen des Königreichs Sachsen - S. 89

1910 - Leipzig : Dürr
89 Silbers der massenhaften nordamerikanischen Silberproduktion) (s. 2. § 79.) 12. Der Handel bedarf ferner des Kredits, des Vertrauens bei Käufer und Verkäufer, daß jeder Teil feine Verpflichtungen erfüllen werde. Daher ist der Kredit in barbarischen Zeiten mangel- hafter Rechtssicherheit und unvollkommener Verbindungen sehr gering (deshalb Barzahlung und hoher Zinsfuß), er wächst erst mit der Kultur. Der Staat selbst nimmt ihn sehr bald in Anspruch, indem er Zeichen- geld (Papiergeld) ausgibt und Anleihen aufnimmt oder einzelnen Korporationen dieses Recht zuspricht. Das Zeichengeld erhält seinen Wert (Kurs) nur durch das Vertrauen, daß es jederzeit zu vollem Nominalwert in Bargeld eingelöst werden kann; gerät dieses Vertrauen ins Schwanken, dann sinkt der Kurs und kann nur im Jnlande mit Zwang notdürftig aufrechterhalten werden (Zwangskurs; die Assignaten zur Zeit der französischen Revolution). Das älteste Zeichengeld ist das karthagische Ledergeld. Später gab China seit dem 7. Jahrhundert Papiergeld aus; im Abendlande wurde Zeichengeld nur ausnahmsweise in Notlagen verwendet (Friedrichs Ii. Ledergeld bei der Belage- rung von Faenza 1241). Allgemeiner wurde es erst in der Neuzeit mit dein Wachstum der Staatsmacht und des Kredits, besonders seit dem 18. Jahrhundert (die sächsischen Kassenbilletts, die preußischen Tresvrscheine, die französischen As- signaten). Anleihen der Staatsoberhäupter und anderer waren im Mittelalter und noch lange nachher nur in der Form von Verpfändungen bestimmter Einkünfte oder von Grundbesitz möglich (die spanische Finanzwirtschaft unter Philipp Ii.). Den spätern Staatspapieren näherten sich die (spanischen) Leibrenten, die gegen einmalige Einzahlung eines Kapitals ans Lebenszeit vom Staate gewährt wurden und die verkäuflichen Ämter (in Frankreich unter Ludwig Xiv.), die tatsächlich nichts niederes waren. Die über Anleihen ausgestellten Schuldscheine lauteten ursprünglich auf die wirklich von jedem Gläubiger gezahlte Summe, wurden diesem mir verzinst, wenn der ansbedungene Zahlungstermin ohne Zahlung verstrich und kamen nicht in Umlauf („Namenspapiere"). Erst im absoluten Staate des 18. Jahrhunderts tvnrde es mehr und mehr üblich, die Ge- samtsumme einer Schuld (Anleihe) in gleiche, kleinere Beträge zu teilen und dem Inhaber, nicht nur dem Gläubiger, regelmäßig zu verzinsen, so daß die bisherigen Namenspapiere leicht zu verwertende (fungible) „Jnhaberpapiere" wurden. Damit waren die modernen „Staatspapiere" (in Sachsen zunächst Kammer- oder Stenerscheine und städtische „Ratsscheine") fertig. Ihr Kurs (der wirklich für sie gezahlte Wert) hängt vom Kredit des Staats und vom Stande des Geldmarkts ab. 13. Eine Art Privatpapiergeld sind der Wechsel und der neuere Scheck (Ellegue). Der Wechsel ist die schriftliche Verpflichtung einer wechsel(kredit-)fähigen Privatperson zur Zahlung einer bestimmten Summe zu einem bestimmten Termin an einen Gläubiger, deren Erfüllung durch das Wechselrecht gesichert wird. Er erleichtert, indem Kredit und Geldzeichen
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