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1. Die Weltgeschichte - S. 184

1881 - Heidelberg : Winter
184 Kap. 54. § 202. Die Schlacht bei Mühlberg. unterwarf und sie mit starken Schatzungen bestrafte, befreite Kurfürst Johann Friedrich sein Land von den schwachen Besatzungen Moritzens, zwang ihn, sich zu Ferdinand nach Böhmen zu flüchten und nahm an der Elbe eine für Ferdinand drohende Stellung ein. Dies bewog den Kaiser ungeachtet seiner Kränklichkeit nach Böhmen aufzubrechen und nach seiner Vereinigung mit Ferdinand und Moritz mit einem starken Heere von da aus in Sachsen einzurücken, wo er den nach 1o47 dem festen Wittenberg eilenden Kurfürsten einholte, ihn im Jahre 1547 in der Schlacht bei Mühlberg gefangen nahm und seines Kurfürstentums verlustig erklärte, das nun an Moritz verliehen wurde, so daß also die sächsische Kur von der ernestinischen Linie auf die albertinische überging. Der Kaiser war mit seinem Heere unter dem Schutze des Frühnebels über die Elbe gegangen: denn es war ihm daran gelegen, den Kurfürsten an der Erreichung seiner Hauptstadt Wittenberg zu hindern. Die Nachricht von dem Stromübergang der Kaiserlichen erhielt der Kurfürst in der Kirche zu Mühlberg; er glaubte aber erst das Ende des Gottesdienstes abwarten zu müssen. Alsdann erst brach er mit seinem Heere nach der Lochuuer Haide auf, wo der feindliche Angriff erfolgte. Bereits deckte em Teil seiner Leute das Schlachtfeld, ein Teil wandte sich zur Flucht. Nun ließ sich der Kurfürst aus seinem Wagen auf sein Pferd bringen, um bei seinem Fußvolk auszuhalten. Allein bald wurde er von ungarischen Reitern eingeholt und umdrängt. Er wehrte sich mit Mut, erhielt jedoch einen Hieb auf die linke Wange und mußte sich, im Gesicht mit Blut überströmt, ergeben, indem er einem deutschen Edelmann zu diesem Zweck seinen Fingerring gab. Vor den Kaiser geführt, nahm ihn dieser ungnädig auf und ließ ihn und noch einen Fürsten, den Herzog Ernst von Braunschweig-Lüneburgs als Gefangene ins kaiserliche Lager abführen. Als die Stadt Wittenberg die Übergabe verweigerte, ließ der Kaiser dem Kurfürsten das Todesurteil sprechen, das dieser mit Ruhe aufnahm; der Kaiser wagte aber den Vollzug nicht, sondern verwandelte es in ewige Gefangenschaft. Beim Übergang der Kur und des Landes aus Moritz mußte dieser jedoch den Kindern Johann Friedrichs einen Teil des, Landes mit Weimar, Jena, Eisenach, Gotha zum Unterhalt lassen, woraus in der Folge (nach dem Hinzutritt noch einiger Gebirgsteile) die jetzigen sächsischen Herzogtümer in Thüringen entstanden sind. Vergl. auch §. 205. 9iuch Landgraf Philipp wurde nun aufgefordert, sich auf Gnade und Ungnade zu unterwerfen und demütige Abbitte zu thun. Nur als sich fein Schwiegersohn Moritz und der Kurfürst Joachim von Brandenburg verbürgten, daß ihm Freiheit und Leben ungefährdet bleiben würde (eine Bürgschaft, zu der sie sich auf mündliche Versicherungen der Räte des Kaisers hin berechtigt glaubten), verstand sich der Landgraf zur verlangten fuß fälligen Abbitte. Dennoch enthielt nachher die schriftliche Begnadigung die Worte, daß er nicht mit ewigem Gefängnis sollte beschwert werden, und so wurde er gefangen zurückbehalten, und, ungeachtet aller Vorstellungen der beiden Kurfürsten beim Kaiser, nach Donauwörth und später nach den spanischen Niederlanden abgeführt. Die Abbitte des Landgrafen ging auf der Moritzburg bei Halle in sehr demütigender Form vor sich. ^ Vor dem Kaiser auf dem Throne, in Anwesenheit einer großen Anzahl deutscher, spanischer und italienischer Fürsten, Prälaten und Gesandten mußte er so lange in niederknieender Stellung verharren, bis sein hinter ihm knieender Kanzler die Abbitte-Formel und die Danksagung für die gnädige Strafe abgelesen hatte. Hierauf wartete der Landgraf auf einen Wink des Kaisers zum Aufstehen; als aber dieser nicht erfolgte, stand der Landgraf selbst auf und wollte dem Kaiser die Hand reichen. Dieser aber hielt die seine zurück, und die Ceremonie war beendet. Am Abend, als der Landgraf mit den beiden Kurfürsten Joachim und Moritz bei dem Herzog Alba auf der Moritzburg speiste, wurde ihm bekannt gemacht, daß er des Kaisers Gefangener
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