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1. Die Weltgeschichte - S. 338

1881 - Heidelberg : Winter
338 Kap. 65. § 363 u. 364. Revolutionskrieg in Polen. Unruhen in Deutschland. lebt hatte, als während der früheren Anarchie, im Warschauer Aufstand (Nov. 1830) den Vizekönig Constantin vertrieb und im Verlaß auf Frankreichs Beistand sich von Rußland lossagte. Eine provisorische Regierung unter dem Fürsten Czartoryski wollte zwar anfangs den Weg der Unterhandlung betreten, ernannte aber bald Chlopicki zum Diktator, übergab ihm den Oberbefehl über das Heer und berief in Eile einen Reichstag, der dem Fürsten Radziwill die höchste Gewalt gab und die Entthronung des Hauses Romanow aussprach. Allein Frankreich ließ Polen im Stich, und Zwistigkeiten unter den Parteien führten zum Rücktritt des Diktators Chlopicki, worauf Skrzynecki Oberfeldherr wurde. Schon näherte sich der über den Bug mit den Russen heranrückende General Diebitsch der polnischen Hauptstadt, doch wurde er durch die blutige, übrigens unentschiedene Schlacht bei Grochow von Skrzynecki genötigt, den beabsichtigten Sturm auf Warschau aufzugeben. Als sich aber bald darauf General D wer nies i vor der verstärkten russischen Macht nach Galizien werfen mußte und Skrzynecki im Verzweiflungskampfe bei Ostrolenka unterlag, so ließ sich der Ausgang voraussehen. Zwar starb Diebitsch an der Cholera; aber als es seinem Nachfolger Paske-witfch gelang die Weichsel zu überschreiten, da erhob sich das Volk gegen seine eigene Regierung, die es im Verdacht der Verräterei hatte. Der Präsident Czartoryski mußte weichen und seine Stelle einem andern. Namens Krukowiecki, überlassen, welcher das von Paskewitsch bestürmte Warschau am 8. Sept. übergab, während der Rest des polnischen Heeres sich aus das preußische Gebiet rettete. Hierauf wurde Polen durch das 1832 organische Statut dem russischen Reiche einverleibt, erhielt aber eine eigene Verwaltung und Paskewitsch zum Statthalter. Auch in Parma, Modena und im Kirchenstaat erfolgten 1830 Aufstände des „jungen Italiens"; sie wurden jedoch bald unterdrückt. Die Schweiz aber, wo ähnliche Unruhen zu innerstem Zerwürfnis führten, wurde nun der Herd der Demagogie und darum Gegenstand europäischer Aufsicht. (364.) Sogar in Deutschland that sich der Geist der Unruhe in gewaltsamen Ausbrüchen kund. Für die deutschen Staaten hatte nämlich der 13. Artikel der Bundesakte landständische Verfassungen in Aussicht gestellt, indem man erkannte, daß es Zeit sei, der absoluten Macht wohlbemessene Grenzen zu setzen und solche Formen zu geben, welche, von keiner Willkür verletzlich, „den Fortschritten künftiger Geschlechter zugänglich blieben". Schon 1815 erhielt Nassau, 1816 Weimar, 1818 Baiern und Baden, 1819 Württemberg, 1820 Hes-sen-Darmstadt eine mehr oder weniger der französischen nachgebildete Konstitution. Da aber andere Staaten zögerten und dadurch die Vermutung aufkommen ließen, daß man fürchte, den Volksfreiheiten zu viel Feld eingeräumt zu haben, so entstand da und dort Unzufriedenheit. Die Ermordung Kotzebues (1819) veranlaßte sodann die strengsten Maßregeln (Karlsbader Beschlüsse), durch welche man geheimen Verbindungen auf die Spur kommen und die Ruhe Deutschlands sichern wollte. Aber der Einfluß und das Beispiel der französischen Juli-Revolution wirkte auch in Deutsch-
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