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1. Die Weltgeschichte - S. 379

1881 - Heidelberg : Winter
Kap. 92. § 397. Neugestaltung Deutschlands. 379 Kap. 92. Der deutsche Krieg und die Neugestaltung Deutschlands. (397.) Aach der Befreiung der Elbherzogtümer zeigte sich bald, daß Preußen nur unter der Bedingung die Ansprüche des Augustenburgers an* zuerkennen bereit war, wenn sich das neue Herzogtum, dessen hohe Wichtigkeit für die Entwicklung der preußischen Seemacht klar zu Tage lag, möglichst eng an Preußen anschließe. Zu dem Ende verlangte es von dem Erbprinzen Friedrich die unbedingte Verfügung Preußens über die Land- und Seemacht der Herzogtümer, Einführung der preußischen Militärverfassung, Einräumung des Kieler Hafens und der Festung Rendsburg (22. Febr. 1865). Diese Forderungen wies der Augusteuburger zurück im Vertrauen auf den Beistand Österreichs, welches der Verwirklichung der preußischen Pläne auch seinerseits entgegenarbeitete. Doch wurde der Bruch der beiden Großmächte noch einmal durch die Gasteiner Konvention (14. Aug.) verhütet, durch welche die Verwaltung Holsteins dem Kaiser von Österreich, die von Schleswig dem König von Preußen übertragen, außerdem das Herzogtum Lauen-bürg von dem Kaiser dem König von Preußen um die Summe von 21/2 Mill. dänische Thlr. überlassen wurde. Dieser Vertrag sollte bald die Quelle neuer Verwicklungen werden, da der preußische Gouverneur Schleswigs, General von Manteuffel, und der österreichische Statthalter von Holstein, v. Gablenz, bei der inneren Verwaltung der Herzogtümer von durchaus verschiedenen Grundsätzen ausgingen. Da das Bestreben Österreichs immer deutlicher hervortrat, im Verein mit dem deutschen Bund dem Erbprinzen Friedrich die Herzogtümer als Besitztum zu überweisen, weil es nur auf diese Weise die Vereinigung mit Preußen verhüten zu können glaubte, so kam es, hauptsächlich seit der durch von Gablenz in Holstein zugelassenen Massenversammlung zu Altona (23. Jan. 1866), bald zwischen den beiden Großmächten zum Bruch, der durch einen äußerst gereizten Depeschenwechsel (zwischen Graf Bismarck und Graf Mensdorff) eingeleitet wurde. Als Hauptmomente, welche dem Ausbruch des Kriegs unmittelbar vorhergehen, ftnb. hier anzuführen: die Conzentrierung österreichischer Truppen an der schlesischen und sächsischen Grenze, der sofort Rüstungen preußischer Seits folgten; Preußens Antrag beim Bund auf eine Bundesreform; Abschluß eines Bündnisses zwischen Preußen und Italien (Ansang April); erneuter Depeschenwechsel zwischen Leiden Kabineten, durch welchen eine beiderseitige Abrüstung, also eine friedliche Lösung in Aussicht gestellt wird. Diese scheitert an der Erklärung Österreichs, daß es nur gegen Preußen (nicht gegen Italien) abrüsten werde, außerdem die endgültige Entscheidung über die Elbherzog-tümer dem Bunde zu übertragen die Absicht habe (Ende April); Wiederaufnahme der Rüstungen auf beiden Seiten (Mai); Österreich überträgt die Entscheidung der schles« wig-holsteinschen Angelegenheit dem deutschen Bund (1. Juni), dessen Kompetenz von Preußen in dieser Frage bestritten wird; Einberufung der holsteinschen Stände (nach Itzehoe) durch General v. Gablenz (11. Juni), welche Preußen für einen Bruch der Gasteiner Convention erklärt; Einrücken der Preußen in Holstein unter Manteuffel, Abzug der Österreicher unter von Gablenz, die der Übermacht weichen. Antrag Österreichs beim Bunde auf schleunige Mobilmachung des Bundesheers (11. Juni), der, wiewol ihn Preußen als Kriegserklärung bezeichnet hatte, am 14. Juni mit 9 gegen 6 Stimmen angenommen wurde, worauf Preußen den Bund für aufgelöst erklärte. (Schon am 10. Juni hatte Preußen durch seinen Bundestagsgesandten den deutschen Bundesstaaten die Grundzüge einer neuen Bundesverfassung vorgelegt, nach welcher Österreich aus Deutschland ausgeschlossen war.)
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