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1. Kleine Staatslehre - S. 24

1909 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
24 Ii. Das Deutsche Reich. zwei Dritteln vom Arbeitnehmer, zu einem Drittel vom Arbeitgeber aufgebrachtst. 2. Die Unfallversicherung. Jeder Arbeiter, der in seinem Berus während des Betriebes einen Unfall erleidet, erhält eine Ent- schädigung, die im Ersatz der Heilnngskosten und für den Fall der Er- werbsunfähigkeit in einer Rente besieht; ist er bei dem Unfall ums Leben gekommen, so empfangen die Hinterbliebenen eine Entschädigung. Die Kosten werden allein von den Arbeitgebern getragen, die sich zu diesem Zwecke zu Bernfsgenossenschaften vereinigen. 3. Die Invalidenversicherung sichert allen Arbeitern und An- gestellten, soweit sie nicht über 2000 Ji Lohn oder Gehalt beziehen, auch abgesehen von Krankheiten und Betriebsunfällen, für den Fall, daß sie erwerbsunfähig werden, oder beim Eintritt des 70. Lebensjahres eine jährliche Rente zu. Der Versicherungsbeitrag wird zur Hälfte vom Arbeitgeber, zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen; dazu zahlt das Reich einen Zuschuß von jährlich 50 Ji für jede Rente. Die Beiträge stufen sich nach der Höhe des Jahresverdienstes in 5 Klassen ab. Die jährliche Altersrente beträgt in der ersten Klasse 110, in der 5. Klasse 230 Ji; die Invalidenrente ist nach der Zahl der Bei- tragsjahre verschieden; sie beträgt im Mindestfalle 117 Ji. Die Zahl der Versicherten betrug 1906: in der Krankenversicherung 12,4 Millionen, in der Unfallversicherung 19,2 Millionen, in der Invalidenversicherung 14,1 Millionen. In demselben Jahre wurden in der Krankenversicherung für 4,8 Millionen Erkrankungsfülle 266 Mill. Mark aufgewendet; in der Unfallversicherung wurden für 936 0oo Unfälle 143 Mill. Mark aufgewendet; in der Invalidenversicherung betrugen die Aufwendungen 166 Mil- lionen Mark. Im ganzen sind von 1885 bis 1906 für Versicherte 52/3 Milliar- den Mark aufgewendet worden; an Beiträgen haben die Arbeitnehmer 31/4 Milliarden, die Arbeitgeber 32/3 Milliarden aufgebracht, das Reich hat 435 Millionen zugeschossen. 1 1) In der Verteilung der Beiträge steht eine Änderung bevor.
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