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1. Kleine Staatslehre - S. 34

1909 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
34 Iv. Volkswirtschaftliches. indem sie künstliche Düngemittel braucht. Der landwirtschaftliche Betrieb wird immer intensiver, indem er sich bemüht, durch möglichst vorteil- hafte Ausnutzung des Bodens möglichst hohe Erträge zu erzielen. Im Zusammenhang mit dieser gesamten Entwickelung hat das Kapital eine immer größere Bedeutung für unser Wirtschaftsleben gewonnen: wir leben in einem kapitalistischen Zeitalter. Damit steht in Verbindung die Ausbildung des Kreditwesens; das Metallgeld genügt nicht von fern als Umlaufsmittel, es müssen die mannigfachsten Kreditmittel hinzu- kommen (s. § 19). Im Dienste der ungeheuer gesteigerten Produktion hat sich ein neuer Stand gebildet, der Arbeiterstand; und damit ist eine neue Form der sozialen Frage entstanden (s. § 22, 3). § 18. Das Geld. Metallgeld ist zuerst in Barren ftmgemünzt) im vorderasiatischen Handel des 2. Jahrtausends vor Chr. verwandt worden; Münzen haben zuerst die Lyder im 7. Jahrhundert geprägt. Ehe man das Metallgeld kannte, hat man insbesondere das Vieh (lat. psounia von pecus, das Vieh), ferner Salz, Häute, Muscheln als allgemeines Tauschmittel benutzt. Die Edelmetalle empfehlen sich zum Gebrauch als Geld: 1. weil sie einen anerkannten hohen Wert besitzen; 2. wegen ihrer Dauerhaftigkeit (Vieh und andere Tauschmittel sind in ihrer Dauer wesentlich beschränkt); 3. weil sie beliebig teilbar sind (man vergleiche wieder das Vieh); 4. weil sie verhältnismäßig leicht zu transportieren sind. Das Geld dient uns: 1. als allgemeines Tauschmittel; wir tauschen dagegen Waren jeder Art ein; 2. als allgemeines Wertmaß; wir bemessen nach ihm den Wert der eingetauschten Waren; 4. als Sparmittel; wir sparen den Ertrag unserer Arbeit, soweit wir ihn nicht verbrauchen, in der Form von Geld. Im Deutschen Reiche herrscht die Goldwährung, d. h. Gold ist das gesetzliche Zahlungsmittel. Scheidemünzen, in Deutschland Silber-, Nickel- und Kupfermünzen, werden für den Kleinverkehr geprägt; sie brauchen nur bis zu einem bestimmten Betrage in Zahlung genommen zu werden, in Deutschland Silbermünzen bis zum Betrage von 20 Jio, Nickel und Kupfermünzen bis zum Betrage von 1 Jl
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