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1. Kleine Staatslehre - S. 35

1909 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
§ 19. Der Kredit. 35 Unter Papiergeld versteht man unverzinsliche Schuldscheine (Kassen- scheine) des Staates; sie werden, obwohl kein Zwang besteht, von jeder- mann zum Nennwert angenommen, da alle Staatskassen sie in Zahlung nehmen. Allerdings darf der Gesamtbetrag des im Umlauf befindlichen Papiergeldes nicht zu hoch sein; ist dies der Fall, so verliert es gegen- über der Währungsmünze an Wert, und der Inhaber muß sich bei Zahlungen einen Abzug (Agio) gefallen lassen. Bei uns dürfen Reichs- kasseuscheine nur bis zum Betrage von 3 auf den Kopf der Be- völkerung ausgegeben werden. Maßlose Ausgabe von Papiergeld kann die wirtschaftliche Ver- nichtung weiter Bevölkerungskreise zur Folge haben; das furchtbarste Beispiel ist die Assiguateuwirtschaft der französischen Revolution. Heute hat z. B. Griechenland Papierwährung; dort werden Papierdrachmen nicht zum vollen Nennwert angenommen. 8 19. Tcr Kredit. Je mehr der Handel wuchs, der heute in zahllosen, unendlich mannig- faltigen Beziehungen die Länder und die Menschen untereinander ver- bindet, desto stärker hat sich das Bedürfnis erwiesen, noch bequemere Zahlungsmittel zu finden als das Geld. Dies sind die Mittel des Kredits. Jemand genießt Kredit, heißt: er genießt das Vertrauen, daß er die übernommenen Verpflichtungen, insbesondere seine Zahlungsverpflich- tungen, in Zukunft erfüllen werde.fi Der Kredit hat zunächst die Bedeutung, daß er Zahlungen er- leichtert. Ein Kaufmann in London z. B. bezahlt die von einem Kauf- mann in Hamburg gekauften Waren in Form eines Wechsels; diesen Wechsel erwirbt durch Vermittelung einer Bank ein zweiter Kaufmann in Hamburg, der in London eine Zahlung zu leisten 1) Habe ich dies Vertrauen zu jemandem, so kaun ich ihm (gegen Schuldschein) Geld leihen in der Erwartung, daß er mir zu gewisser Zeit das Kapital zurückgeben und bis zum Zeitpunkt der Rückgabe jährlich Zinsen zahlen wird: z. B. einer Spar- kasse oder einem Bankier, dem ich Geld zur Verwaltung und Verzinsung anvertraue; oder einem Grundbesitzer, dessen Grundbesitz mir dann zum Pfande dient (Hypolheken- schuld). Ich kann mir ferner von jemandem, der mir für gelieferte Waren Geld schuldet, anstatt des Geldes eine Zahlungsanweisung geben lassen (einen Wechsel oder einen Scheck) in der Erwartung, daß er den Wechsel zu bestimmter Zeit einlösen oder daß die von ihm beauftragte Bank den Scheck einlösen wird. 3*
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