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1915 -
Berlin
: Parey
- Autor: Otto, Hermann
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen, ISCED 5 – Tertiärbereich
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
- Inhalt: Zeit: 1914-1918
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Vih. Das Deutsche Reich.
der Absendung des Jungen dem Bezirkskommando zur Übermitt-
lung an die Schiffsjungendivision zu übergeben. Auf dem Post-
abschnitt ist der Name des Einzahlers anzugeben.
7. Der Junge muß sich bei seiner Ankunft am Orte der
Einstellung vor der Einkleidung zu der in Ziffer 4 bezeichneten
Ausbildungszeit und aktiven Dienstzeit verpflichten.
8. Anmeldung in der Zeit vom 1. November bis 20. Juli
persönlich beim Bezirkskommando oder beim Kommando der
Schiffsjungendivision an Bord S. M. S. „König Wilhelm" in
Flensburg-Mürwik.
9. Bei der Meldung sind folgende Schriftstücke vorzulegen:
a) Geburtsurkunde,
b) schriftliche, von der Ortspolizeibehörde bescheinigte Ein-
willigung des Vaters, der Mutter oder des Vormundes,
c) das Schulentlaffungszeugnis.
10. Erscheint der Junge nach der ärztlichen Untersuchung und
der Prüfung im Lesen, Schreiben und Rechnen brauchbar, so er-
folgt seine Anmeldung als Anwärter vom Bezirkskommando usw.
11. Die angemeldeten Jungen werden in eine Liste eingetragen.
Nachricht erhalten die Angehörigen durch das Bezirkskommando.
12. Veränderungen, die in der Zeit nach der Anmeldung mit
dem Jungen vorgehen (Tod, Verzichtleistung, gerichtliche Bestrafung
usw.), sind sofort dem Bezirkskommando zu melden.
Weitere Einzelheiten können jederzeit beim Bezirkskommando
erfragt werden.
Nachrichten über den Eintritt in Unteroffizier-
vorschulen.
1. Die Unteroffiziervorschulen haben die Bestimmung, junge
Leute für den Unteroffizierstand kostenfrei auszubilden. Bei
militärischer Erziehung sollen sie dort ihre Schulkenntniffe
soweit ergänzen, wie dies für den militärischen Beruf und
für ihre spätere Verwendbarkeit im Beamtenstande wünschens-
wert ist. — Daneben wird der körperlichen Entwicklung
und Ausbildung besondere Aufmerksamkeit zugewendet.
2. Wer in eine Unteroffiziervorschule aufgenommen zu werden
wünscht, hat sich, nachdem er mindestens 14 V2 Jahre alt