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1. Lesebuch für staatsbürgerliche Bildung - S. 3

1913 - München : Lindauer
Vom Staat überhaupt. 3 für ihre Schiffbarmachung und Eindämmung gegen Überschwemmungsgefahr und schafft künstliche Wasserstraßen, die Kanäle. Die Kolonien, die der Staat gründet, bieten Absatzfelder für einheimische Erzeugnisse und neue, unter dem Schutze des Mutterlandes stehende Wohnsitze für Auswanderer. In fremden Ländern schützt der Staat seine Angehörigen und deren Interessen durch seine Vertreter sowie durch Verträge, welche er mit auswärtigen Regierungen abschließt. Wie endlich das Landheer die Grenzen verteidigt, so schirmt eine starke Flotte den Handel der Bürger auf dem Weltmeere und leiht ihnen auch in fernen Erdteilen den Schutz des Vaterlandes. Doch genug der Beschreibung der einzelnen Vorteile und Wohltaten, welche wir dem Staate verdanken! Sie würde doch nie uns sagen können, was unser Vaterland uns bedeutet, dieser teure Boden, der uns zuerst bei unserer Geburt begrüßte, auf dem wir unsere Jugendtage verlebten und aus dem wir alle unsere Kraft geschöpft haben. Weit mehr noch, als wir ahnen, verdanken wir, was wir sind und haben, ja unser ganzes Denken und Fühlen, unserem Vaterlande und jeder einzelne von uns und sein Wohl und Wehe erscheint unbedeutend und geringfügig gegenüber dem Wohl und Wehe des Ganzen. Wenn man von den Vorteilen und Rechten spricht, welche der Staat seinen Bürgern gewährt, darf man auch der Pflichten nicht vergessen, die er ihnen auf- erlegt und auferlegen muß; denn ohne Pflichten sind auch keine Rechte denkbar; sie sind beide untrennbar verbunden wie die Vorder- und die Rückseite einer und derselben Münze. In erster Reihe obliegt uns die Achtung vor den Gesetzen; sie stellen den Willen des Volkes dar und erfordern deshalb Befolgung und Ach- tung auch dann, wenn wir sie im einzelnen Falle nicht für richtig halten oder nicht verstehen. Sodann verlangt der Staat unsere freudige und unbeschränkte Hingabe an das öffentliche Wohl und zwar nicht nur tut Kriege, in dem wir gerne unser Leben für das Vaterland einsetzen. Auch im Frieden sollen wir stets des Grundsatzes eingedenk sein, daß das Wohl des Ganzen immer über unserem eigenen Wohl stehen muß. Endlich aber sind die Pflichten, die uns gegen uns selbst zukommen, besonders die Pflicht strenger Rechtschaffenheit, der Mäßigkeit, des Fleißes und der Ausbildung und Stählung unseres Körpers und unserer Gesundheit zugleich ernste Pflichten gegenüber dem Staat; denn nur solange diese Tugenden in dem Volke leben, kaun es gedeihen und blühen; sind sie verloren, so versinkt es und andere, noch unverdorbene Völker treten an seine Stelle. Wie wir leicht das Glück einer ungestörten Gesundheit gering achten, so- lange nicht Krankheit sich fühlbar macht, so wird die Bedeutung des Staates häufig deshalb nicht richtig gewürdigt, weil wir an seine Wohltaten von Jugend aus gewöhnt sind und sie daher als etwas Selbstverständliches hinnehmen. Vielen kommt so das Dasein des Staates nur dann zum Bewußtsein, wenn er verbietend oder strafend oder Geldopfer heischend auftreten muß; er erscheint ihnen deshalb vorwiegend als etwas Lästiges, Unbequemes. Nur so ist die seltsame Tatsache 1 *
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