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1. Bürgerkunde - S. 123

1907 - München : Gerber
123 H.: So, so! Dann stimmt unsere vorherige Abrechnung allerdings. D.: Bayern ist eben auch ein Teil des Deutschen Reiches. H.: Ich verstehe. Das Reich hat auch verschiedene Ausgaben, be- darf also auch bestimmter Einnahmen. Wir müssen demnach noch den Haushalt des Reiches in Betracht ziehen. D.: Bevor wir darauf eingehen, wollen wir noch feststellen, daß der bayerische Staatshaushaltsplan von der Kgl. Staatsregierung und vom bayerischen Landtag, der Reichshaushaltsplau vom Bundesrat und vom Reichstag gutgeheißen werden muß. H.: Bitte, gib mir den Kalender! „ R e i ch s h a u s h a l t s v o r a n s ch l a g für das Rechnungs- jahr vom 1. April 1v06 bis 31. März 1907- Summe der Ausgaben für das Reichsheer, die Marine re. 2397 Millionen Ji.“ D.: Das geht schon in die Milliarden! H.: „Einnahmen aus Post- und Telegraphenverwaltung 551 Millionen, der Eisenbahnverwaltung 107 Millionen " D.: Das Reich muß eben auch wieder Steuern erheben. H.: Hier steht bereits: „Einnahmen aus Zölle:: 560 Millionen, aus Verbrauchssteuern auf Tabak, Zucker, Salz, Branntwein, Schaumwein 318 Milb, aus Reichsstempelabgaben auf Spielkarten, Wechsel, Wert- papiere 103 Millionen." D.: Die Reichssteuern sind also sämtlich indirekte Steuern. H.: Die Reichssteuern und die sonstigen Einnahmen des Reiches werden indes nicht immer ausreichen die Ausgaben zu decken. D.: Dann müssen die Bundesstaaten beisteuern. H.: Diese Beiträge der Einzelstaaten sind hier auf nicht weniger als 287 Millionen angesetzt. D.: Die Bundesstaaten bekonunen indes auch vom Reiche Einnahme- anteile ansbezahlt. H.: Darum hat es bei den Einnahmen des bayerischen Staates zuletzt geheißen: „Überweisungen seitens des Reiches". In diesem Falle könnte man die Einzelstaaten scherzweise die Kostgänger beim Reiche nenne::. — . . . Aber nun ist es Zeit, daß ich gehe. D.: Nicht wahr, Zahlen beweisen? H.: Rechnen muß man aber können. D.: Ganz entschieden, lieber Harlacher! Aber das Schönste ist, daß wir wieder, wie schon oft, ganz einig sind. H.: Wie doch die Menschen töricht sind! Sie murren, bloß weil ihnen die Einsicht fehlt! Gott befohlen, mein Lieber! Du Behüt' dich Gott, Harlacher! Die obersten Regierungsorgane des Königs von Bayern ^Staats sind die Staatsrninisterien. Die bayerischen Staatsministerien sind: behörden. das Staatsministerium 1. des Königlichen Hauses und des Äußern, 2. der Justiz, 3. des Innern, 4. des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten, 5. der Finanzen, 6. für Verkehrsangelegen- heiten, 7. das Kriegsministerimn. Die Minister übernehmen für die Anordnungen des Königs, welche den Staat betreffen, die Verantwortung; denn der König ist unverantwortlich. Jeder Minister erklärt sich dadurch für
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