1907 -
München
: Gerber
- Autor: Lex, Johann
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Städtische Gewerbeschule, Städtische Fortbildungsschule
- Regionen (OPAC): München
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
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sieht die Stadtgemeinde an Einnahmen 648 510an Ausgaben 1065274-//
vor. Die Straßenreinigung ergibt 223840 Ji Einnahmen, erfordert
hingegen 542 322 Ji Ausgaben. Selbst die Ziffern bezüglich der Haus-
unratabfuhr sind sechsstellig; für diese nimmt die Stadt an Gebühren
300560 Ji ein und gibt 493 708 Ji aus. Zum Kapitel Gesundheitspflege
gehören auch die städtischen Badeanstalten: das Männer- und das
Frauenfreibad, die Brause- und Wannenbäder sowie das Müllersche Volks-
bad; bei den Badeanstalten übertreffen die Ausgaben die Einnahmen um
128359 Ji. Das Begräbniswesen ergibt an Einnahmen für Verkauf
von Grüften und Gräbern und für Beerdigungsgebühren re. 555 586 Jt,
an Ausgaben für Pas Friedhofpersonal, für Grabbereituug, Leichenfuhr
werk, Unterhalt der Friedhofsanlagen re. 560590 Ji. Auch die Desinfek-
tionsanstalt, die Tier le ich en Vernich tun g sanft alt, die Be-
dürfnisanstalten und die Bachräumung weisen in Einnahmen
und Ausgaben stattliche Ziffern auf. — Die Jahresrechnung für 1904
schließt an Einnahmen und Ausgaben für das Krankenhaus München l. d.j.
mit 1 250831 Ji, für dasjenige r. d. I. mit 663144 Ji, für das Schwabinger
Krankenhaus mit 74345 Ji ab?)
Damit haben wir in aller Kürze erst ein Kapitel städtischer Fürsorge
berührt- Es gäbe indes noch viel zu sagen. . . —
S. : Ein bißchen begreife ich nun, wie sorgsam in einer Gemeinde
alles geregelt ist.
V.: Ja, Ordnung Znuß überall sein. Merke dir's! Zn Hanse, im
Dörflein, in der großen Stadt — im ganzen Lande!
Deü??che Die deutschen Fürsten und die drei freien und Hansastädte
Reich, haben in der Verfassung des Deutschen Reiches (16. April 1871)
nverfassung ^àen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes sowie zur
allgemeinen. Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes" geschlossen.
Die deutschen Staaten sind auch im Bunde, im Reiche, selb-
ständige Staaten mit eigenen Regenten, mit eigener Verfassung
und eigener Gesetzgebung. An der Spitze des Bundes steht der
König von Preußen. Dieser führt als Bundesoberhaupt den Titel
„Deutscher Kaiser". —
Es wäre unvorteilhaft, wenn jeder Bundesstaat anderes
0e un Geld und Gewicht, andere Ordnungen über das Gewerbe- und
Versicherungswesen ic. hätte. Es werden deshalb Gesetze gemacht,
die für das ganze Deutsche Reich gelten. Hieher gehören die Ge-
setze über Münze, Maß, Gewicht, Papiergeld, Banken, Gewerbe
und Versicherungen, Patent, Eisenbahnen, Land- und Wasserstraßen,
Post und Telegraph, Handel und Schiffahrt, Militär und Marine,
Rechtspflege und öffentliche Gesundheit u. a. m.
Bayern hat sich in den Versailler Verträgen besondere Rechte
vorbehalten; hierzu gehören besonders außer der Heeresleitung im
Frieden die selbständige Leitung seines Verkehrs sowie die eigene
Gesetzgebung über Heimat und Niederlassung.
0 Die Beträge für die Krankenhäuser sind in den: obigen Voranschlag
bei Kapitel „Gesundheit" nicht enthalten, sondern in Abteilung C des
Gemeindehaushaltsplanes: „Stiftungen und stiftungsähnliche Gemeinde-
anstalten u. -Fonds" vorgetragen.