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1. Bürgerkunde - S. 132

1907 - München : Gerber
132 sieht die Stadtgemeinde an Einnahmen 648 510an Ausgaben 1065274-// vor. Die Straßenreinigung ergibt 223840 Ji Einnahmen, erfordert hingegen 542 322 Ji Ausgaben. Selbst die Ziffern bezüglich der Haus- unratabfuhr sind sechsstellig; für diese nimmt die Stadt an Gebühren 300560 Ji ein und gibt 493 708 Ji aus. Zum Kapitel Gesundheitspflege gehören auch die städtischen Badeanstalten: das Männer- und das Frauenfreibad, die Brause- und Wannenbäder sowie das Müllersche Volks- bad; bei den Badeanstalten übertreffen die Ausgaben die Einnahmen um 128359 Ji. Das Begräbniswesen ergibt an Einnahmen für Verkauf von Grüften und Gräbern und für Beerdigungsgebühren re. 555 586 Jt, an Ausgaben für Pas Friedhofpersonal, für Grabbereituug, Leichenfuhr werk, Unterhalt der Friedhofsanlagen re. 560590 Ji. Auch die Desinfek- tionsanstalt, die Tier le ich en Vernich tun g sanft alt, die Be- dürfnisanstalten und die Bachräumung weisen in Einnahmen und Ausgaben stattliche Ziffern auf. — Die Jahresrechnung für 1904 schließt an Einnahmen und Ausgaben für das Krankenhaus München l. d.j. mit 1 250831 Ji, für dasjenige r. d. I. mit 663144 Ji, für das Schwabinger Krankenhaus mit 74345 Ji ab?) Damit haben wir in aller Kürze erst ein Kapitel städtischer Fürsorge berührt- Es gäbe indes noch viel zu sagen. . . — S. : Ein bißchen begreife ich nun, wie sorgsam in einer Gemeinde alles geregelt ist. V.: Ja, Ordnung Znuß überall sein. Merke dir's! Zn Hanse, im Dörflein, in der großen Stadt — im ganzen Lande! Deü??che Die deutschen Fürsten und die drei freien und Hansastädte Reich, haben in der Verfassung des Deutschen Reiches (16. April 1871) nverfassung ^àen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes sowie zur allgemeinen. Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes" geschlossen. Die deutschen Staaten sind auch im Bunde, im Reiche, selb- ständige Staaten mit eigenen Regenten, mit eigener Verfassung und eigener Gesetzgebung. An der Spitze des Bundes steht der König von Preußen. Dieser führt als Bundesoberhaupt den Titel „Deutscher Kaiser". — Es wäre unvorteilhaft, wenn jeder Bundesstaat anderes 0e un Geld und Gewicht, andere Ordnungen über das Gewerbe- und Versicherungswesen ic. hätte. Es werden deshalb Gesetze gemacht, die für das ganze Deutsche Reich gelten. Hieher gehören die Ge- setze über Münze, Maß, Gewicht, Papiergeld, Banken, Gewerbe und Versicherungen, Patent, Eisenbahnen, Land- und Wasserstraßen, Post und Telegraph, Handel und Schiffahrt, Militär und Marine, Rechtspflege und öffentliche Gesundheit u. a. m. Bayern hat sich in den Versailler Verträgen besondere Rechte vorbehalten; hierzu gehören besonders außer der Heeresleitung im Frieden die selbständige Leitung seines Verkehrs sowie die eigene Gesetzgebung über Heimat und Niederlassung. 0 Die Beträge für die Krankenhäuser sind in den: obigen Voranschlag bei Kapitel „Gesundheit" nicht enthalten, sondern in Abteilung C des Gemeindehaushaltsplanes: „Stiftungen und stiftungsähnliche Gemeinde- anstalten u. -Fonds" vorgetragen.
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