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1. Bd. 1 - S. 14

1913 - Leipzig : Poeschel
14 Die Entstehung -es Deutschen Reiches sie von neuem versuchen, und sie haben dann mit ihren Regierungen die Aufgabe schließlich auch gelöst. Für die Entwicklung der konstitutionellen Gedanken aber ist das Frankfurter Parlament grundlegend geworden. Wie damals die Forderungen formuliert worden sind, z. V. Gleichheit vor dem Ge- setz, Freizügigkeit, Gewerbefreiheit, Preßfreiheit, Gewissens- und Glaubensfreiheit, unabhängige Rechtsprechung, Schwurgerichte, Auf- hebung der Standesunterschiede, Freiheit der Lehre, Zivilehe, Schutz des Eigentums und der Person, Abschaffung aller Titel ohne Amt, Staatöschule, Trennung von Staat und Kirche usw., so sind sie — nicht alle — später durchgeführt worden. Manches harrt heute noch der Erfüllung. Aber die Grundlage zur heutigen deutschen Reichsverfassung ist damals gelegt worden. Schon während des Frankfurter Parlaments, mehr noch nach dessen Auflösung gingen die beiden Großstaaten Preußen und Öster- reich ihre eigenen Wege. Die Versuche der Fürsten, Deutschland zu einigen, nahmen einen doppelten Verlauf. Preußen suchte mit der Mehrzahl der nord- und mitteldeutschen Staaten im Dreikönigsbund^) und später in der preußischen Union und mit dem Erfurter Parlaments die Frage zu lösen. Demgegenüber wollte Österreich die Einigung auf dem alten Wege erreichen, indem es von neuem den deutschen Bundestag berief. Über der hessischen Verfassungsfrage — der Kurfürst von Hessen wollte die Verfassung nicht beschwören und die alte Ständeherrschaft wieder einführen — wäre es bald zum Kriege zwischen Österreich und Preußen gekommen, indem jenes, von Rußland unterstützt, den Kur- fürsten und die Reaktion, dieses die Rechte des Volkes vertrat. Da brachte der Vertrag von Olmütz (1850) zwar den Frieden, zugleich aber auch einen Sieg der österreichischen Diplomatie und für Preußen den schmählichsten Vertrag seiner ganzen Geschichte. Die hessische Angelegenheit wurde im Sinne des Kurfürsten erledigt. Die härteste x) Zu ihm gehörten die Königreiche Preußen, Sachsen und Hannover. ®) Der Union traten die meisten kleinen Staaten bei, während Sachsen und Hannover sich wieder losgesagt hatten. — Das Erfurter Parlament bestand aus Mitgliedern der früheren erbkaiserlichen Partei des Frankfurter Parlaments.
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