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1. Bd. 1 - S. 88

1913 - Leipzig : Poeschel
88 Die Verfassung ües Reiches usw. Krankenhäusern, Anlegung von Straßen, Ausführung von Be- schleusungen usw. rechtzeitig mit der Ansammlung von Zweck- vermögen beginnen, damit im Bedarfsfälle die erforderlichen Mittel vorhanden sind. Bis zur Auflösung des alten deutschen Reiches hatten die reichs- unmittelbaren Städte das Recht, Gesandte in den Regensburger Reichstag zu schicken. In den neuen Reichstag dagegen senden Städte keine Vertreter mehr, die Abgeordneten werden von der Gesamtheit des deutschen Volkes gewählt; nur im Bundesrate sind Hamburg, Lübeck und Bremen als Stadtstaaten durch je ein von ihnen zu bevollmächtigendes Mitglied vertreten. Die einzelstaatlichen Parlamente aber weisen verschiedentlich Vertreter der Städte auf; in den Zweikammerparlamenten spielen namentlich in der ersten Kammer (Herrenhaus, Reichsrat,) die Oberbürgermeister der großen Städte eine bedeutende Rolle. Zu den Vertretungskörpern der überge- ordneten Kommunalverbände ist den Gemeindeorganen meist ein Wahl- recht eingeräumt; denen der Landgemeinden und der nicht kreisfreien Städte zum Kreistage, Distriktsrat, der Bezirksversammlung, denen der größeren Städte, welche vielfach eigne Kreise bilden (exemte Städte), zum Provinziallandtag der Kreisregierung, dem Kreisausschuß. Zur Wahrung gemeinschaftlicher Interessen und zwecks Austausches von Erfahrungen wurden schon in den 60er Jahren Zusammenkünfte von Bürgermeistern und Gemeindevertretern abgehalten. Bekannt ist der sächsische Gemeindetag, dem Stadt- und Landgemeinden an- gehören. Zurzeit bestehen eine große Anzahl von Verbänden, deren Mitglieder Gemeinden eines begrenzten Gebietes sind, wie der preu- ßische, der bayerische, der hessische Städtetag, der schleswig- holsteinische Städteverein, der oberschwäbische Städtever- band. Daneben wirken mehrere Personenvereinigungen, die Sonder- zwecke verfolgen; die bedeutendste ist die Konferenz der Finanzdezer- nenten der Städte über 80000 Einwohner. Über das ganze Reich erstreckt sich der 1903 anläßlich der Dresdener Städteausstellung gegründete deutsche Städtetag, dem Städte mit mehr als 25000 Einwohnern und Städteverbände beitreten kennen. Zur Erleichterung des Verkehrs hat er eine Zentralstelle
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