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1. Bd. 1
- S. 89
1913 -
Leipzig
: Poeschel
- Autor: Berthold, Willi, Pautsch, Otto, Kestner, Fritz, Fischer, Johannes, Schmidt, Benno, Rohrbach, Paul, Deumer, Robert, Mothes, Rudolf, Oßwald, Paul, Bracker, Willy, Reinhard, Rudolf, Heuss, Theodor
- Hrsg.: Schröter, Arthur
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Die politischen Parteien. 89
in Berlin eingerichtet. In letzter Zeit hat er sich stark des Anleihe-
wesens angenommen und auch sonst bereits eine segensreiche Wirk-
samkeit entfaltet; er wird aller Voraussicht nach in Zukunft eben-
falls das leisten, was von ihm erwartet wird. Zwecks Zusammen-
fassung der kleineren zur Mitgliedschaft beim Städtetage nicht
berechtigten Städte ist vor einigen Jahren der Reichsverband
deutscher Städte ins Leben gerufen worden.
So herrscht auf allen Gebieten ein frisches Leben und froher
Schaffensdrang. Das ist auch notwendig, denn groß sind die Auf-
gaben der Gemeindepolitik und schwer ihre Erfüllung.
c) Die politischen Parteien.
Die politischen Parteien der Gegenwart sind Kinder der neuesten
Geschichte, geboren aus dem Streben des Volkes, an der Regierung
des Staates teilzunehmen. Möglich wurden sie erst, als der konstitu-
tionelle Gedanke die Völker zu erfassen begann. Den Anfang bildet
vielfach die Vereinigung von Abgeordneten gleicher politischer An-
schauung (Fraktion) zu dem Zwecke, ihre Pläne und Forderungen
wirksam vertreten und durchführen zu können. Bald sucht die
Fraktion auch außerhalb des Parlaments Anhänger zu bekommen,
da sie von den Wählern gleicher Anschauung abhängig ist, und so
entsteht die Partei, die alle umschließt, Abgeordnete und Wähler,
Zweigvereine bildet, Zeitungen für die Propaganda unterhält und
eine Organisation schafft, die für die finanziellen Mittel zum Wahl-
kampf zu sorgen hat. Aber auch der umgekehrte Weg ist möglich:
es kann in einem Volke, das noch keine Verfassung hat, der Zu-
sammenschluß Gleichstrebender zu einer Partei nach einem auswär-
tigen Vorbilde erfolgen, und erst mit der Verfassung entsteht dann
auch die Fraktion.
Die Partei ist also eine Vereinigung gleichgesinnter oder das
gleiche Ziel erstrebender Bürger, die die Absicht haben, im Staate
oder in der Gemeinde wenn nicht die Herrschaft, so doch wenigstens
die Macht auf einem bestimmten Gebiete zu erobern. Gleiche Zwecke
und gleiche Interessen verbinden ihre Mitglieder.
Ursprünglich waren es bestimmte Weltanschauungen, wie Libera-