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1. 2 - S. 47

1913 - Grünstadt : Riedel
Einnahmen des Staates. Gerechtigkeit und Ordnung, das sind die „Anker, in denen die Staaten hängen." Wo jeder einzelne Bürger, gesichert in seiner Person, seinem Eigentum, seinen Rechten, friedlich zu leben vermag, da wird seine und seiner Familie Wohlfahrt umsomehr gedeihen können, als auch eine Menge geistiger und materieller Güter vom Staate und seinen Einrichtungen ihm zufließen. Wie aber die näh- rende Erde, wenn sie in ihren Gaben sich nicht erschöpfen soll, der Zufuhr von Kräften bedarf, wie der Haushalt einer Familie, soll er das Wohl aller Glieder in gleicher Weise fördern, einer stän- digen Einnahmequelle nicht entbehren darf, so kann auch die millionenköpfige Familie „Staat" ihre tausendfach verschiedenen Aufgaben nicht erfüllen ohne regelmäßig zur Verfügung stehende Hilfsmittel. Das sind die Staatseinnahmen. Es ist die Aufgabe des Finanzministeriums über die richtige Führung des Staatshaushaltes zu wachen. Im Einvernehmen mit sämtlichen übrigen Ministerien stellt es alle 2 Jahre einen Voran- schlag (Budget) Uber die in einer solchen Periode zu machenden Einnahmen und Ausgaben auf, weshalb wir von zweijährigen Budgetperioden sprechen. Die Auszahlung der Einnahme- und Ausgabebeträge besorgt die dem Finanzministerium unterstellte „Z e n t r a l st a a t s k a s s e" die Hauptkasse des Landes, mit dem Sitze in München, deren Unterorgane die 8 sogenannten „Kreiskassen" sind, welchen letzten Endes die „Rentämter" unterstehen, deren Bauern gegenwärtig 219 besitzt. Die Einnahmen des bayrischen Staates fließen zunächst aus den Staatsgütern (Domänen). Zu ihnen zählen die Staats- waldungen und Jagden, verschiedene verpachtete landwirtschaftliche Güter, worunter ein Weingut in Unterfranken, das K. Hofbräuhaus in München und die Fischerei auf dem Chiemsee. Auch ein ansehn- licher Betrag aus Grundrenten fällt hierher; es sind dies Abgaben, welche als Ueberbleibsel ehemaliger Lehensverhältnisse wie eine Art Schuldzins alljährlich für gewisse Grundstücke an den Staat ent- richtet werden müssen. Als guter Haushalter sucht der Staat auch im Betriebe gewisser Geschäfte und geschäftlichen Einrichtungen Verdienst und Gewinn, welch letzterer seinen Einnahmen zugute kommen soll. Es gehören hiezu die staatlichen Berg- und Hütten- werke nebst den Salinen, die Münzanstalt, die K. Bank in Nürn- berg, die Staatseisenbahn, Post-, Telegraphen- und Telephon- anstalten, die Schiffahrtseinrichtungen auf den bayrischen Gewässern, der Vertrieb des Gesetz- und Verordnungsblattes usw. Auch das
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