1888 -
Heidelberg
: Winter
- Autor: Abicht, Karl
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schulbuchtyp (WdK): Hilfsbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
- Inhalt Raum/Thema: Griechische Antike, Römische Antike
- Inhalt: Zeit: Alte Geschichte, Antike
- Geschlecht (WdK): Jungen
12 Von der dorischen Wanderung bis zum Anfang der Perserkriege.
eine reiche Erfahrung erworben hatte, in seiner Vaterstadt Ruhe und Ordnung wiederherzustellen.1
Nachdem er zunchst den kretischen Seher Epimenides berufen hatte, um die Blutschuld des klonischen Frevels zu shnen, entflammte er seine Mitbrger durch ein von ihm verfates Gedicht zu einer Unternehmung gegen die Insel Salamis und brachte dieselbe in kurzer Zeit wieder in den Besitz Athens. Alsdann verband er alle Parteien zu einem gemein-samen Unternehmen, dem (ersten) heiligen Kriege, zum Schutz des delphischen Orakels. Da Solon durch seine dem Vaterlande geleisteten Dienste zu hohem Ansehen gelangt war, wurde er zum Archon gewhlt.
In dieser Stellung war sein Streben darauf gerichtet, eine Vershnung der Parteien herbeizufhren. Nachdem er die allzustrengen Gesetze des Drakon abgeschafft und die Schuldenlast der niederen Stnde erleichtert hatte (was er durch eine nderung des Mnzfues erreichte), gab er dem Staat emteui Verfassung, welche den Frieden im Innern wiederherstellte und den Grund zu Athens raschem Emporblhen legte. Durch diese Verfassung wurde die bis-herige Adelsherrschaft (Aristokratie) aufgehoben und ein neues Brgertum ge-schaffen, welches nun ebenfalls einen Anteil an der Staatsverwaltung erhielt.
Die Grundzge der folonischen Gesetzgebung sind folgende:
Die Brger teilte Solon nach dem Vermgen (d. h. nach dem Ertrage ihres Grundbesitzes) in vier Klaffen und bestimmte darnach ihre Rechte und Pflichten im Staat.
Die erste Klasse umsate
1. die Fnfhundertscheffelmnner", welche einen jhrlichen Reinertrag von mindestens 500 Scheffel Getreide oder 500 Ma l hatten.
Die zweite Klasse umfate
2. die Ritter, welche mindestens 300 Scheffel Getreide oder ebenso viel Ma Ol ernten muten. Die dritte
3. jlie ,(elp ajltm nna^' (so genannt von ihrem Maultiergespann), welche mindestens 150 Scheffel Getreide oder ebenso viel l ernteten; die vierte
4. die Lobnarbeiter, welcke einen Acker von geringerem Reinertrag als von 150 Scheffel oder gar keinen Grundbesitz hatten.
Die oberen Klassen zahlten hhere Steuern, hatten dafr aber auch grere Rechte. Anfangs fielen zwar dimtem, der den grten Grund-besitz und das meiste Vermgen besa, noch die hheren mter zu; sobald aber auch andere Brger, die sich durch Handel oder Gewerbe ein greres Vermgen erworben hatten , in eine hhere Klaffe ausrckten, so waren auch diese berechtigt, jene mter zu bekleiden.
Die beiden ersten Klassen dienten als Reitet:, die dritte Klasse stellte die Hopliten oder Schwerbewaffneten, die vierte Klaffe, als abgabenfrei, war in der Regel auch nicht kriegspflichtig und diente nur im Notfall unter den Leichtbewaffneten und auf der Flotte.
Die Staatsgewalten waren
1. die nenn Archonten, welche nur aus der ersten Klasse gewhlt wurden und jhrlich wechselten. Ihnen zur Seite stand
1 Solon gehrt zu den sieben Weisen, zu welchen noch gerechnet werden: Kleobulus von Lindus, Periander von Korinth, Pittakus von Lesbos, Bias von Priene, Chilon von Sparta, Thales von Milet.