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1. Alte Geschichte - S. 13

1888 - Heidelberg : Winter
Athen. 13 2. der jhrlich sich erneuernde Rat der Vierhundert. dessen Mit-glieder sich aus den drei ersten Klassen zusammensetzten; er verwaltete die Staatseinknste und bereitete die Antrge an 3. die Volksversammlung vor, an welcher die Brger aller Klassen, wenn sie der 20 Jahre alt waren, teilnehmen durften. In ihr lag die hchste Staatsgewalt; sie whlte die Beamten, besttigte oder verwars die vom Rat vorgeschlagenen Gesetze, beschlo der Krieg oder Frieden, der die Hhe der Abgaben, so wie berhaupt der die wichtigsten Angelegen-heiten des Staates. Auch die Rechtsprechung wurde von Solon dem Volke berwiesen; ein aus 4000 Brgern aller Klassen gebildetes Volksgericht-sprach das Urteil in Sachen des Rechts in verschiedenen Gerichtshfen unter dem Vorsitz der Archonten. Jeder Brger, welcher das 30. Lebensjahr erreicht hatte, war berechtigt in das Volksgericht einzutreten. Die schweren Verbrechen, auf welchen der Tod stand, kamen vor den obersten Gerichtshof, den Areopag; Solon hatte denselben zugleich zum Aufseher des gesamten Staatslebens, der Sitten, des Kultus, der Erziehung und zum Wchter der Gesetze bestellt. Mitglieder des Areopags wurden alle diejenigen, welche das Archontat tadellos verwaltet hatten. Die Erziehung der Jugend erstrebte eine harmonische Ausbildung des Krpers und des Geistes. Krperliche bungen (Gymnastik), Lesen und Lernen der nationalen Dichtungen, insbesondere der homerischen, Gesang und Kitharspiel (Musik) wurden in den von Privatlehrern geleiteten Schulen gleichmig eifrig betrieben. Nach Vollendung seiner Gesetzgebung verpflichtete Solon die Athener durch einen Eid, zehn Jahre hindurch nichts an derselben zu ndern und begab sich alsdann aus Reisen, aus welchen er auch nach Sardes zum König Krsus gekommen sein soll1. Allein während seiner Abwesenheit brach der Kampf der Parteien von neuem aus. Zuerst gelang es dem Pisistratus, gesttzt aus die 560 Hilfe der unteren Volksklassen, sich zum Al t ei nberrsckier^ (Tvranneu).. von Athen zu machen. Obwohl zweimal aus der Stadt vertrieben, be-hauptete er sich zuletzt doch in der Herrschaft. Er regierte mit Kraft und Einsicht und behielt im wesentlichen die solonische Verfassung bei; er be-frderte Handel und Gewerbe, Knste und Wissenschaften und verschnerte Athen durch prachtvolle Bauten. Ihm verdankt auch die Nachwelt die Sammlung und Ordnung der homerischen Gedichte. Dem Pisistratus folgten seine Shne Hippins und Hipparch in der 527 Herrschast, welche anfangs wie der Vater mit Migung und Milde regierten. Als aber Hipparch durch Harmmw und Aristogiton ermordet worden war, wurde Hippias argwhrnjch und~~grausam und machte sich so verhat, da er aus Athen vertrieben wurde. Er floh nach Kleinasien, 510 um bei dem Perserknig Schutz und Untersttzung zu suchen. Nach der Vertreibung der Pisistratiden stellte Kliftheu.^, das Haupt der Volkspartei, die solonische Verfassung nicht allein in ihrem vollen Umfange wieder her, sondern erweiterte sogar durch neue Bestimmungen die Rechte des Volks und bahnte dadurch eine unbeschrnkte Demo- 1 Vergl. Lesebuch aus Sage und Geschichte Ii. 9.
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