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1. Unser Heimatland Elsaß-Lothringen - S. 95

1912 - Straßburg : Bull
95 Sehr einfach hätte die innere Einrichtung des neuen Staates gestaltet werden können, wenn im Lande selber ein fürstliches Geschlecht ansässig ge- wesen wäre, dem das Reich die Herrschaft über das Ganze hätte übertragen können. Aber daran hat es schon in der alten deutschen Zeit gefehlt. Soviel Grafen- und Adelsgeschlechter auch Elsaß-Lothringen ihre Heimat nannten, keinem ist es gelungen, sich über die andern zu erheben und Herr aller zu werden, wie es in andern deutschen Staaten geschehen ist. Wohl haben die Herzöge von Lothringen mehr als einmal versucht, ein Zwischenreich zwischen Frankreich und Deutschland zu schaffen. Sie sind aber stets ge- scheitert. Seine vornehmen Geschlechter aber hat gerade Elsaß-Lothringen eingebüßt wie sonst selten ein Land. Als es völlig vom alten deutschen Reiche getrennt wurde, wanderten die meisten derselben „ins Reich" aus. Von einem einheimischen Herrschergeschlecht konnte darum 1871 keine Rede sein. Einen anderen deutschen Fürsten aber konnte das Reich uns nicht zum Herrn bestellen. Er wäre ein Fremder gewesen im Lande. Nur deshalb ist der Bayer, der Württemberger, der Badener so unlöslich mit seinem Landesfürsten verbunden, weil dieser und sein Geschlecht nicht zu trennen sind von der Geschichte des Landes, weil gewöhnlich die Herrschaft des gleichen Fürstenhauses auf Jahrhunderte zurücksieht. Nicht nur ihrer hohen Stellung wegen, sondern auch weil in ihnen gewissermaßen die Geschichte des Landes, des Staates lebendig ist, geht von den Fürsten etwas aus, das Ehrfurcht gebietet. Dieses Ehrfurchtgebietende hätte jedem fremden Fürsten in Elsaß-Lothringen gefehlt. Allein dem Kaiser gegenüber empfinden wir diese Ehrfurcht. Ihm, dem Führer des Reiches, gehört unsere Liebe, unsere Treue. Ihn schmückt die Krone eines der mächtigsten Reiche der Welt. Er ist in gewissem Sinne der Nach- folger jener alten glorreichen Kaiser des alten Reiches, die das Elsaß ganz besonders geliebt haben, wie Friedrich Barbarossa, unter dem das Elsaß Reichsland war wie heute ganz Elsaß-Lothringen. Der Kaiser allein war für das Reichsland der richtige Landesherr. Zwar kann Elsaß-Lothringen seinen Landesherrn nicht stets in seinen Gauen sehen. Nur zu kurzen Besuchen betritt er alljährlich unsern Boden. Wohl ist er nicht Landesherr durch eigenes Recht wie der Großherzog von Baden für sein Land. Die Liebe des Volkes fragt aber nach solchen trockenen Feststellungen der Gelehrten nichts. Wir können ihm ja auch nicht mehr geben als diese Liebe. Alle Ehrenrechte, die er genießt, hat er als König von Preußen und als deutscher Kaiser. Den Unterhalt seines Hofes, die „Zivilliste" bestreiten seine Preußen. Nur die kleine Summe von 100 000 Mk. steht ihm alljährlich
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