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1. Unser Heimatland Elsaß-Lothringen - S. 119

1912 - Straßburg : Bull
119 soll und will, die über die engen Grenzen ihres Berufes hinaussehen, Bürger, denen das Herz weit wird, wenn sie das Wohl ihres Staates bedenken. Wenn es nur einen Landtag gäbe in unserer Heimat, so lernte nur die kleine Zahl von noch nicht 100 Männern, was alles bedacht sein muß, damit kein Stand und kein Beruf vor dem andern bevorzugt wird, damit alle zufrieden sind. Es geschähe immer noch zu wenig durch das Volk. Nun hat der Staat auch im kleinsten Orte einigen Männern, dem Gemeinde- rate, das Recht übertragen, für die Angelegenheiten der Gemeinde zu sorgen, einen Staat im kleinen verwalten zu lernen. Der Gemeinderat ist also gewissermaßen für die Bewohner jedes Dorfes die Schule, in der sie die Angelegenheiten eines kleinen Staates und damit auch die des großen ver- stehen lernen. Es gibt in Elsaß-Lothringen 1705 Gemeinden, und wenn wir auch nur durchschnittlich zehn Gemeinderäte in jeder Gemeinde annehmen, so sind das schon 17 000 Männer, die durch diese Schule hindurchgehen können. Ohne daß die Regierung viel darein redet, können sie selbständig handeln, können lernen, so zu denken und zu handeln, wie ein Regierender denken und handeln muß, verantwortlich für alle, die eigenen Wünsche und Forderungen oft vergessend. Nicht am Wahlrecht zum Reichstag oder zum Landtag allein kann man also sehen, ob ein Volk „Freiheit" besitzt, ob das Volk durch das Volk regiert wird, sondern auch an der Größe der Rechte, die der Staat seinen Bürgern in der Verwaltung ihrer Gemeinden übertragen hat. Hier müssen wir wieder Ausschau halten auf die zwei großen Völker, in deren Schoß unser Stamm gelebt hat, auf Frankreich und Deutschland. Um die Freiheit hat man gekämpft in der französischen Revolution. Das Ergebnis des Kampfes war ein freies Wahlrecht zur großen Volks-, zur Nationalversammlung. Zwanzig Jahre später leitete in Preußen ein Minister die Geschäfte des Staates, der Freiherr vom Stein, dessen Herz glühte auch für die Freiheit des Volkes. Aber er meinte eine andere Freiheit wie die Franzosen. Stein schuf die preußische Selbstverwaltung. Nach dem Vor- bilde Preußens ist sie nach und nach in allen deutschen Staaten eingeführt worden. Im Laufe der Zeit sind die Rechte des Volks in der Gemeinde-, Kreis- und Bezirksverwaltung immer mehr erweitert worden. Auf diesem Wege kam man wieder zurück zu alten deutschen Ein- richtungen. In den Anfängen unserer Volksgeschichte sind die freien Männer jeder Markgenossenschaft (vergl. S. 46) zusammengekommen, haben das Weide- land neu verteilt, haben gemeinsam bestimmt, wie jeder Teil des Ackers bepflanzt werden sollte (Flurzwang), welche Rechte am Walde einem jeden zukämen. Da herrschte die Gemeindefreiheit unbedingt. Die Markgenosfen selber
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