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1. Bürgerkunde und Volkswirtschaftslehre - S. 37

1910 - Leipzig : Voigtländer
37 einer festen, geordneten Finanzgrundlage war eine der Haupt- ursachen für den Niedergang des alten deutschen Reiches. Finanzen des konstitutionellen Staates: Der mo- derne konstitutionelle Staat scheidet streng zwischen den Finanzen des Fürsten und denen des Staates. Der Herrscher hat eigenen Besitz und eigenes Vermögen, über das er frei verfügen kann. Daneben bezieht er aus der Staatskasse eine bestimmte Jahres- summe für sich und eventuell für Mitglieder seiner Familie (Zivilliste und Apanage), die von der Volksvertretung zu be- willigen ist. Einnahmen und Ausgaben für Staatszwecke sind davon getrennt und - unterstehen der Bewilligung und Kontrolle des Parlamentes; ein Recht, das wesentlich zur politischen Be- deutung der Volksvertretung beigetragen hat (England). Für bestimmte Zeitperioden, meistens ein Jahr, wird von der Re- gierung der Staatshaushaltplan (Budget, Etat) entworfen, worin der Voranschlag für die Einnahmen und Ausgaben aufgestellt ist; er wird im Parlament beraten, bewilligt oder abgelehnt. Ausgaben des modernen Staates: In diesem Staatshaushaltplan sind die wichtigsten Ausgabeposten: Heer und Marine, Verwaltung mit Beamtengehältern, Schule und Universitäten, Verkehrsanlagen, Bauten, soziale Versicherungen, Wohlfahrtspflege, Schuldentilgung usw. Einnahmen des modernen Staates: Die wichtig- sten Einnahmequellen sind: Erträge von eigenen Betrieben, Steuern und Anleihen. 1. Der Ertrag aus Eigenbetrieben verteilt sich hauptsächlich auf die aus alter Zeit stammenden landwirtschaft- lichen Staatsgüter, Domänen und Forsten, und aus den modernen Verkehrseinrichtungen, Post und Eisenbahnen, die der Staat monopolisiert, d. h. sich vorbehalten hat. In geringerem Maße kommen Überschüsse aus eigentlichen Gewerbebetrieben in Be- tracht: aus Berg- und Hüttenwerken, Salinen, Porzellanmanu- fakturen. 2. Steuern: Die Vielfältigkeit der modernen Staats- interessen und der modernen Wirtschaftsentwicklung haben ein höchst verwickeltes System von Steuerarten geschaffen, in denen sich überkommene Formen mit ganz neuen Bildungen mischen. Man unterscheidet zunächst: a) veranlagte (direkte) Steuern. Dazu gehören: Grundsteuern, Gewerbesteuern als alte, Einkommen- und Ver- mögenssteuern als neue Formen. Die direkten Steuern sollen den Staatsbürger nach Maßgabe seiner wirtschaftlichen Leistungs- fähigkeit zu den Staatsausgaben heranziehen. Er wird ver-
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