1910 -
Leipzig
: Voigtländer
- Autor: Heuß-Knapp, Elly
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Mädchenschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Mädchenschule
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Frauenschule
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
- Geschlecht (WdK): Mädchen
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einer festen, geordneten Finanzgrundlage war eine der Haupt-
ursachen für den Niedergang des alten deutschen Reiches.
Finanzen des konstitutionellen Staates: Der mo-
derne konstitutionelle Staat scheidet streng zwischen den Finanzen
des Fürsten und denen des Staates. Der Herrscher hat eigenen
Besitz und eigenes Vermögen, über das er frei verfügen kann.
Daneben bezieht er aus der Staatskasse eine bestimmte Jahres-
summe für sich und eventuell für Mitglieder seiner Familie
(Zivilliste und Apanage), die von der Volksvertretung zu be-
willigen ist.
Einnahmen und Ausgaben für Staatszwecke sind davon
getrennt und - unterstehen der Bewilligung und Kontrolle des
Parlamentes; ein Recht, das wesentlich zur politischen Be-
deutung der Volksvertretung beigetragen hat (England). Für
bestimmte Zeitperioden, meistens ein Jahr, wird von der Re-
gierung der Staatshaushaltplan (Budget, Etat) entworfen, worin
der Voranschlag für die Einnahmen und Ausgaben aufgestellt
ist; er wird im Parlament beraten, bewilligt oder abgelehnt.
Ausgaben des modernen Staates: In diesem
Staatshaushaltplan sind die wichtigsten Ausgabeposten: Heer
und Marine, Verwaltung mit Beamtengehältern, Schule und
Universitäten, Verkehrsanlagen, Bauten, soziale Versicherungen,
Wohlfahrtspflege, Schuldentilgung usw.
Einnahmen des modernen Staates: Die wichtig-
sten Einnahmequellen sind: Erträge von eigenen Betrieben,
Steuern und Anleihen.
1. Der Ertrag aus Eigenbetrieben verteilt sich
hauptsächlich auf die aus alter Zeit stammenden landwirtschaft-
lichen Staatsgüter, Domänen und Forsten, und aus den modernen
Verkehrseinrichtungen, Post und Eisenbahnen, die der Staat
monopolisiert, d. h. sich vorbehalten hat. In geringerem Maße
kommen Überschüsse aus eigentlichen Gewerbebetrieben in Be-
tracht: aus Berg- und Hüttenwerken, Salinen, Porzellanmanu-
fakturen.
2. Steuern: Die Vielfältigkeit der modernen Staats-
interessen und der modernen Wirtschaftsentwicklung haben ein
höchst verwickeltes System von Steuerarten geschaffen, in denen
sich überkommene Formen mit ganz neuen Bildungen mischen.
Man unterscheidet zunächst:
a) veranlagte (direkte) Steuern. Dazu gehören:
Grundsteuern, Gewerbesteuern als alte, Einkommen- und Ver-
mögenssteuern als neue Formen. Die direkten Steuern sollen
den Staatsbürger nach Maßgabe seiner wirtschaftlichen Leistungs-
fähigkeit zu den Staatsausgaben heranziehen. Er wird ver-