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1. Bürgerkunde und Volkswirtschaftslehre - S. 76

1910 - Leipzig : Voigtländer
— 76 und der Konsumtion. In der Regel kauft der Verbraucher direkt vom Hersteller. Deshalb ist die Stadtwirtschaft die Stufe der Kundenproduktion genannt worden. § 4. Die Volkswirtschaft. Die dritte Stufe der wirtschaftlichen Tätigkeit, die Volks- wirtschaft, setzt erst ein, als der Staat erstarkt und die Macht der Städte gebrochen war. Die Landesherren versuchen ihr Herrschaftsgebiet einheitlich zu gestalten. Die Verwaltung, die Rechtsprechung, die Pflege von Landwirtschaft, Gewerbe und Handel werden zu staatlichen Aufgaben, die großzügig von einem Mittelpunkt aus geleitet werden sollen. Dieser Mittelpunkt ist der absolute Monarch (siehe Teil I § 2 und § 16). Das Ideal des absoluten Staates, wie er sich im 17. und 18. Jahr- hundert herausgebildet hatte, ist es, das Staatsgebiet zu einer selbständigen Wirtschaftseinheit zu machen, wie es vorher die Städte gewesen waren. Gegen das Ausland ist die Grenze durch Zölle gesichert. Alles Geld soll im Lande bleiben, darum wird möglichst jede Einfuhr verboten. Dagegen ist die Ausfuhr von Waren, die bares Geld einbringt, sehr geschätzt. Die Finanzierung des Staates ist eine der wichtigsten Aufgaben. Um den Bürgern genügende Mittel zu verschaffen — und damit Abgaben für den Staat — werden nun das Gewerbe und der Handel geschützt und gepflegt. Man hat für die Bestrebungen jener Zeit geradezu den Begriff Merkantilstaat (mereator — Kaufmann) geprägt und bezeichnet damit eine staatliche Politik, die das gesamte Wirt- schaftsleben unter dem Gesichtspunkt der Steigerung der Erträge, des Wohlstandes der Untertanen und der Fürsten behandelt. Im 19. Jahrhundert wird die merkantilistische Politik abgelöst durch die „liberale Wirtschaftsperiode". Die alten Gebunden- heiten: Hörigkeit, Zünfte usw. werden gelöst, eine weitgehende Verkehrs- und Gewerbcfreiheit soll an ihre Stelle treten und allen Kräften des Wirtschaftslebens zu freier Entfaltung ver- helfen (siehe Seite 94). Der Staat soll so wenig als möglich in Handel und Gewerbe eingreifen. Diese rein liberale Wirt- schaftspolitik (Manchesterrum) ist heute in wachsendem Maße mit sozialen Gesichtspunkten durchsetzt, so daß man von einer dritten, der „sozialen Wirtschaftsperiode" sprechen kann. Der Staat greift wieder stärker in das Getriebe des Wirtschaftslebens ein, erläßt Gesetze — wie z. B. die sozialen Schutzgesetze, um die Schwachen vor Ausbeutung zu schützen. Er ist bestrebt, eine gerechtere Verteilung der Güter innerhalb der Volkswirtschaft herbeizuführen.
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