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1. Bürgerkunde und Volkswirtschaftslehre - S. 96

1910 - Leipzig : Voigtländer
Viertes Kapitel. Entwicklung des Handels und Verkehrs. § 12. Entwicklung des Handels. Der Handel ist die gewerbsmäßige Vermittlung zwischen Produktion und Konsumtion, planmäßige Tauschvermittlung. Aus dieser Definition seiner Aufgaben geht schon hervor, daß in der frühen deutschen Wirtschaftsgeschichte von Handel gar nicht oder nur sehr wenig die Rede sein kann. In der Periode der Eigenproduktion, als die Familien alles selbst herstellten, was sie verbrauchten, ist der Handel wie das Geld unnötig. Nur für einige Luxusgegenstände — Pelze, Gewürze usw. — ist man auf den Handel angewiesen, wenn man nicht aus sie verzichten will. Meistens fängt der Handel damit an, daß Fremde, vielleicht Ver- treter höher kultivierter Völker mit ihren heimischen Waren kommen und neue Bedürfnisse wecken. Fast überall hat der Handel vom Schiff aus begonnen. Der Wasserweg ist die einzige brauchbare Verkehrsstraße in wenig kultivierten Ländern. So sind schon im Anfang Handel und Verkehr unlöslich verbunden, voneinander abhängig. Überseehandel: Der Seehandel steht das ganze Mittel- alter hindurch an erster Stelle. Nach den Kreuzzügen werden Produkte des Orients, Stoffe, Waffen, Schmuck, Gewürze in großen Mengen auf dem Seeweg nach Europa gebracht. Deutsch- land ist auch als Stapelland daran mit Gewinn beteiligt. Die Güter mußten drei Tage lang in den Seestädten ausliegen, zum Verkauf angeboten werden, ehe sie an ihren Bestimmungsort ge- langen. Der Kaiser verlieh den Städten dieses „Stapelrecht" als wertvolles Vorrecht (Privileg). So konnten auch Plätze, die nicht an der See, an schiffbaren Flüssen oder den alten Römerstraßen gelegen waren, durch diesen Stapelzwang wichtige Handelsplätze werden < Braunschweig, Leipzig usw.) Vorurteilgegendenhandel: Es ist nicht zu ver- wundern, daß dieser Handel im Gegensatz zum ruhigen Gewerbe einen abenteuerlichen Charakter trägt, im ständigen Kampf gegen • Seeräuber selbst etwas Räuberisches annimmt und daher in den üblen Ruf kommt, dem Betrug verwandt zu sein. Der Handwerker ist seßhafter Bürger, dessen Art des Arbeitens und des Verdienstes bekannt ist, unter den Augen des
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