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1910 -
Vohwinkel
: Selbstverl. H. Jösting
- Autor: Jösting, Heinrich
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Landwirtschaftliche Winterschule
Q. Das Versicherungswesen.
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Solches liegt wesentlich daran, daß leicht brennbare Stoffe in
größeren Mengen auf dem Lande aufbewahrt werden und daß
die Löscheinrichtungen nicht so gut und Feuerwehren nicht so schnell
zur Stelle sind. Aus diesen Gründen ist die Feuerversicherung
der Gebäude und des gesamten Mobiliars für den Landwirt um
so notwendiger.
Gleichfalls find die Waldbrandschäden häufiger und
größer, als man anzunehmen geneigt ist.
Im Königreich Preußen betrug
im Jahre die verwüstete Waldfläche der unversicherte Schaden der versicherte Schaden der Gesamt-Schaden
ha M. ha M. ha M.
1903 1196 155 840 94 20 750 1290 176 590
1904 7424 964 142 507 380 725 7931 1344867
1905 3184 761 017 133 26 404 3317 787 421
1906 2154 261 276 112 17 603 2266 268 879
1907 2152 649 748 220 117 326 2372 767 074
Die Höhe der Entschädigung für Gebäude und Mobilien
richtet sich nach der Höhe der Versicherungssumme und ihrem tat-
sächlichen Wert zur Zeit des Schadens; es wird nur der wirklich
entstandene Schaden nach dem gemeinen Wert vergütet. Deshalb
wird von dem Neubauwert der Gebäude ein dem Alter und der
Abnutzung entsprechender Betrag alljährlich abgesetzt; bei Mobiliar,
Maschinen u. s. w. wird gleichfalls die Wertverminderung durch
Alter, Gebrauch, Mode und Systemänderung berücksichtigt. Die
Entschädigung für Vieh, Erntevorräte u. dgl. m. richtet sich nach
deren zeitigem Marktwerte. Aus diesen Gründen ist die Ueber-
versicherung gesetzlich verboten. Die Unterversicherung ist zwar er-
laubt, liegt jedoch keineswegs im Interesse des Versicherungs-
nehmers, denn die jährliche Ersparnis von ein paar M. Prämie
kostet ihn im Schadensfälle oft taufende. Um daher Versicherungs-
summe und gemeinen Wert in möglichster Uebereinstimmung zu
halten, sind die versicherten Gegenstände öfters abzuschätzen und
über bewegliche Sachen genaue Verzeichnisse zu führen. Eine ord-
nungsmäßige Buchführung gewährt in dieser Beziehung die sichersten
Nachweise. Regelmäßige Abschreibungen sind auch nur Notbehelfe.
Die Feuersgefahr wird wesentlich vermindert durch Trennung
von Wohnhaus, Stall und Scheune, durch harte Bedachung, starke
Brandmauern, gewölbte oder sonst feuersichere Decken in Viehställen,
Jösting, Betriebs-, Staats- u. Wirtschaftslehre. 7