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1. Staats- und Wirtschaftslehre - S. 97

1910 - Vohwinkel : Selbstverl. H. Jösting
Q. Das Versicherungswesen. 97 Solches liegt wesentlich daran, daß leicht brennbare Stoffe in größeren Mengen auf dem Lande aufbewahrt werden und daß die Löscheinrichtungen nicht so gut und Feuerwehren nicht so schnell zur Stelle sind. Aus diesen Gründen ist die Feuerversicherung der Gebäude und des gesamten Mobiliars für den Landwirt um so notwendiger. Gleichfalls find die Waldbrandschäden häufiger und größer, als man anzunehmen geneigt ist. Im Königreich Preußen betrug im Jahre die verwüstete Waldfläche der unversicherte Schaden der versicherte Schaden der Gesamt-Schaden ha M. ha M. ha M. 1903 1196 155 840 94 20 750 1290 176 590 1904 7424 964 142 507 380 725 7931 1344867 1905 3184 761 017 133 26 404 3317 787 421 1906 2154 261 276 112 17 603 2266 268 879 1907 2152 649 748 220 117 326 2372 767 074 Die Höhe der Entschädigung für Gebäude und Mobilien richtet sich nach der Höhe der Versicherungssumme und ihrem tat- sächlichen Wert zur Zeit des Schadens; es wird nur der wirklich entstandene Schaden nach dem gemeinen Wert vergütet. Deshalb wird von dem Neubauwert der Gebäude ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Betrag alljährlich abgesetzt; bei Mobiliar, Maschinen u. s. w. wird gleichfalls die Wertverminderung durch Alter, Gebrauch, Mode und Systemänderung berücksichtigt. Die Entschädigung für Vieh, Erntevorräte u. dgl. m. richtet sich nach deren zeitigem Marktwerte. Aus diesen Gründen ist die Ueber- versicherung gesetzlich verboten. Die Unterversicherung ist zwar er- laubt, liegt jedoch keineswegs im Interesse des Versicherungs- nehmers, denn die jährliche Ersparnis von ein paar M. Prämie kostet ihn im Schadensfälle oft taufende. Um daher Versicherungs- summe und gemeinen Wert in möglichster Uebereinstimmung zu halten, sind die versicherten Gegenstände öfters abzuschätzen und über bewegliche Sachen genaue Verzeichnisse zu führen. Eine ord- nungsmäßige Buchführung gewährt in dieser Beziehung die sichersten Nachweise. Regelmäßige Abschreibungen sind auch nur Notbehelfe. Die Feuersgefahr wird wesentlich vermindert durch Trennung von Wohnhaus, Stall und Scheune, durch harte Bedachung, starke Brandmauern, gewölbte oder sonst feuersichere Decken in Viehställen, Jösting, Betriebs-, Staats- u. Wirtschaftslehre. 7
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