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1913 -
Cassel
: Scheel
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Schultypen (WdK): Fortbildungsschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Gewerbliche Fortbildungsschule
- Inhalt Raum/Thema: Berufsbildung, Gesellschaftskunde
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und Pflichten übertragen werden. Der Jnnungsansschuß wird er-
richtet auf Grund eines Statutes, das von den beteiligten Innungs-
Versammlungen beraten, angenommen und von der höheren Ver-
waltungsbehörde genehmigt worden ist.
Jnnungsverbände. Eine andere Einrichtung des Jnnungswesens,
welche noch weitere Kreise umfaßt, sind die Jnnungsverbände,
in welchen die Innungen zusammentreten, welche nicht derselben
Aufsichtsbehörde unterstehen. Der Beitritt ist durch die Innungs-
Versammlungen zu beschließen. Die Jnnungsverbände können sich
über das ganze Reich erstrecken und die Innungen der gleichen oder-
verwandten Gewerbe umfassen. Ihre Aufgabe besteht darin, die
Interessen der in ihnen vertretenen Gewerbe wahrzunehmen, die
Innungen, Jnnungsausschüsse und Handwerkskammern in der Er-
füllung ihrer Aufgaben und die Behörden in ihren Maßnahmen
zum Besten des Handwerks durch Vorschläge und Anregungen zu
unterstützen. Auch können sie Fachschulen errichten und unterstützen
und den Arbeitsnachweis regeln. Anregungen und Vorschläge werden
gegeben durch Beratungen auf den Derbandstagen, durch Stellung
von Anträgen bei der zuständigen Behörde und durch Erstattung
von Gutachten über gewerbliche Fragen für die Behörde.
6. Handwerkskammern.
Zweck der Handwerkskammern. Die Handwerkskammern wollen
die Interessen des Handwerks ihres Bezirks vertreten, ähnlich wie
die Handelskammern die Interessen für Handel und Gewerbe und
die Landwirtschaftskammern die land- und forstwirtschaftlichen Inter-
essen wahrzunehmen haben.
Errichtung der Handwerkskammern. Die Errichtung der Hand-
werkskammern erfolgt durch Verfügung des Ministers für Handel
und Gewerbe. In Preußen, wo 33 Handwerkskammern bestehen,
fallen ihre Bezirke in der Regel mit den Regierungsbezirken zu-
sammen. Die Handwerkskammern sind Selbstverwaltungs-
behörden und stellen die Vermittelung zwischen der Staatsbehörde
und den Handwerkerinnungen her.
Wie seht sich die Handwerkskammer zusammen? Die Zahl
der Mitglieder wird durch das Statut bestimmt.*) Die Mitglieder
werden gewählt von den Innungen des Bezirkes aus der Zahl ihrer
Mitglieder, von den Gewerbevereinen und sonstigen Vereinigungen,
welche der Förderung der gewerblichen Interessen des Handwerkes
dienen. Wählbar sind solche Personen, welche zum Amte eines
*) Die Casseler Handwerkskammer setzt sich zusammen aus 5 Vorstands-
mitgliedern, 21 Mitgliedern und 10 Gesellen (Gesellenausschuß). Die laufenden
Geschäfte führt der Handwerkskammersekretär (Syndikus).