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1. Gewerbe- und Bürgerkunde für Fortbildungsschüler - S. 55

1913 - Cassel : Scheel
55 seine Gebäude versichern muß. Später entstanden private Feuer- versicherungsanstalten für Möbel und den übrigen beweglichen Besitz, die Mobiliarversicherungen. Die Feuerversicherungs-Gesell- schaften gewähren Ersatz bei Schaden, der an den versicherten Gegen- ständen durch Brand, Blitzschlag oder Explosion von Leuchtgas sowie durch das durch solche Ereignisse veranlaßte Löschen oder Niederreißen verursacht wird. Die Aufnahmeurkunde heißt Police und der jährliche Ver- sicherungsbeitrag Prämie. Diese wird für das Tausend (pro Nille ----- °/oo) berechnet und ist alljährlich am Beginn des Ver- sicherungsjahres fällig. Die Prämie richtet sich nicht nur nach der Höhe der Versicherungssumme, sondern auch nach der Bauart der Gebäude. Sie schwankt zwischen 2/s—21/2°/oo der Versicherungssumme. Für den Regierungsbezirk Cassel besteht die „Hessische Brand- versicherungsanstalt", welche durch Landgräfliche Verordnung vom 27. April 1767 gegründet wurde. Sie ist eine auf Gegenseitigkeit beruhende Körperschaft und hat ihren Sitz in Cassel. Die Verwaltung der Hessischen Brandversicherungsanstalt erfolgt durch den Kommunnl- landtag, den Landesausschnß, den Verwaltungsrat der Anstalt, den Landeshauptmann und durch angestellte Beamte. Die erforderlichen Entschädigungssummen werden von den Mitgliedern nach dem Grundsätze der Gegenseitigkeit aufgebracht. Der Beitrag des einzelnen richtet sich nach der Versicherungssumme und nach der Feuergeführlichkeit des betr. Hauses. Die Feuergefährlichkeit wird nach der Beschaffenheit, Lage und Benutzung der Gebäude bemessen, und man unterscheidet danach fünf Gefahrenklassen. Der Jahresbeitrag oder die Umlage (Prämie) wird nach dem Umlagekapital berechnet, welches in den fünf Klassen 5/io, 7/io, 9/io, n/io und 14/io der Versicherungssumme beträgt. Nach der Höhe des Umlagekapitals wird dann alljährlich der Jahresbeitrag auf die einzelnen Versicherten verteilt. Sind viele und hohe Brandentschüdigungen im verflossenen Jahr zu bezahlen gewesen, so sind auch dementsprechend hohe Prämien zu zahlen und umgekehrt. Im Durchschnitt beträgt die Prämie 3/4 °/oo des Umlagekapitals. (Ein Wohnhaus innerhalb Cassels ist z. B. von den Sachverständigen der Brandversicherungsanstalt mit 110 000 Mark abgeschätzt worden; es gehört zur Ii. Bauklasse, und das Umlagekapital beträgt daher für dieses Haus 7/io von 110 000 Mark --- 77 000 Mark. Beträgt nun die Prämie 3f >0, so sind für das Haus 3/4 0/00 von 77 000 Mark — 57.75 Mark Brandsteuer zu zahlen.) Durch die Lebensversicherung kann man dafür sorgen, daß beim Tode für die Angehörigen ein Kapital vorhanden ist, mit dem sie sich nötigenfalls vor Not schützen können. Die Lebensversicherung ist einer der wichtigsten Zweige der Versicherung. Gegen Zahlung von Prämien erhält die Familie des Versicherten nach seinem Tode
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