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1. Meister Bindewald als Bürger - S. 77

1912 - Dresden : Köhler
77 Auch Grund st ücke (unbewegliche Zachen) können der Pfändung dienen. Entweder wird für die Forderung eine Sicherung?- oder Zwangs- hgpothek eingetragen (das kann aber nur geschehen, wenn die Forderung des Gläubigers Itc. 300.— übersteigt) oder Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des Grundstückes beantragt. Kamt der Gläubiger durch die Zwangsvollstreckung in das bewegliche vermögen des Schuldners nicht befriedigt werden, so muß der Schuldner auf Antrag ein vollständiges Verzeich- nis seiner Vermögensstücke einschließlich der unpfändbaren Sachen vorlegen. Durch den Gffenbarungseid bezeugt er alsdann, daß er sein vermögen nach bestem Gewissen so vollständig aufgestellt hat, als er hierzu imstande war. verweigert er diesen Eid grund- los, so erläßt das Gericht einen Haftbefehl gegen ihn. Die haft dauert solange, bis er den Eid leistet, längstens aber 6 Monate. Ist ein Schuldner verdächtig, daß er pfändbare Gegenstände verheim- lichen oder verstecken will, so kann über die vermögensteile der d i n g l i ch e Arrest (vorläufige Beschlagnahme), wenn notwendig, sogar der persönliche Arrest (Verhaftung des Schuldners) verfügt werden. Oer Arrest dient also zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche und unbewegliche vermögen wegen einer Geldforderung. Zur Sicherung der Verwirklichung anderer Ansprüche, insbesondere zur Regelung eines einstweiligen Zustands, dient, wenn ein sofortiges Einschreiten nötig erscheint, die einstweilige Verfügung, solange ein Urteil noch nicht gefällt ist. So ermöglicht uns das Gesetz, jeden beweisfähigen Rechts- anspruch gerichtlich durchzusetzen, wenn der Schuldner zahlungs- fähig ist. Unbemittelten wird das Armenrecht bewilligt, damit sie, natürlich nicht mutwillige und aussichtslose, Prozesse führen können. Auch werden sie einem Rechtsanwälte zugewiesen, wenn es nötig sein sollte. Beschäftigung der ordentlichen Gerichte mit bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten erster Instanz, die anhängig wurden in den Jahren (alles in Tausenden): ll ordentliche Prozesse Wechsel- prozesse andere Urkunden- prozesse ordent- wechsel- u. andere Urreste und einstweilige Verfügung. Prozesse und «Lnt- mündi- bei den c.-Ger. o 0' "<g Ur- kunden- prozesse. Lumme "<S £ L "g sachen bei den £. - Ger. 1905 J- 1883 1883 236 233 73 3 3 2430 51 24 20 1909 § "S 2137 2302 302 293 85 3 3 2988 66 33 25 O
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