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1. Meister Bindewald als Bürger - S. 78

1912 - Dresden : Köhler
78 Wilhelms Lehrjahre (Fortsetzung). Auf dem Lebenswege eines Meisters wachsen viele Dornen. Lieh nur genauer zu, so wirst du solche Dornen auch bei anderen Ständen finden. Je glänzender Beruf und öffentliche Stellungen sind, um so arbeitsreicher, dornenreicher sind sie. Ein richtiger Mann läßt darüber nicht den Ropf hängen, sondern nimmt den Rampf um das Dasein mutig auf. „heute vormittag," sagte Falke zu seinem Altgesellen, „muß ich auf das Gewerbegericht. Der eine Geselle soll die Schlösser an die Kommode dort anschlagen, die andern sollen an der bestellten Ausstattung weiter arbeiten. Da der Kleiderschrank fourniert werden soll, muß darauf geachtet werden, daß die Türen beim Einsetzen auf Reil geschlitzt werden." Falke ging. Im Wartezimmer traf er den Obermeister der Glaser- innung, dann einen älteren Mann, der lverkführer in der großen Schlosserei war, sowie einen Bäckergesellen. Sie bildeten unter dem Vorsitz eines Juristen das Gewerbegericht. vor dem Gerichtstisch erschienen als erste derlchuhmachergehilfe Riem mit dem Schuhmachermeister Leder. Riem war in Leders Geschäft als erster Geselle beschäftigt gewesen, während einer mehrtägigen Geschäftsreise Leders hatte Riem 11 Stunden lang während der Arbeitszeit gefeiert, weil der Meister angeblich für Arbeit nicht gesorgt habe. Riem beanspruchte von Leder Bezahlung dieser 11 Stunden nach dem tarifmäßigen Stundenlohn mit M. 4.40. Der Beklagte lehnte Zahlung ab, weil hinreichende Arbeit vorhanden gewesen sei. Der miterschienene Zeuge Leistner bestätigte das mit dem hinzufügen, die vorhanden gewesene Arbeit habe Riem nicht gepaßt. Daher habe dieser es vorgezogen, spazieren zu gehen, statt zu arbeiten. Die wage wurde daher durch Urteil ab- gewiesen, nachdem sich Riem geweigert hatte, sie zurückzuziehen. Falkes Geschäft wuchs beständig. Alle Räume waren be- setzt. Als vorausblickender Geschäftsmann hatte er sich indes schon früher das v o r k a u f s r e ch t auf das Nachbargrundstück Nr. 17 im Grundbuch eintragen lassen. 3 Monate nach dem Tode des Eigentümers durfte es Falke ausüben. Jetzt war es so weit. Die Erben und Falke erklärten vor einem Notar, daß sie einig darüber seien, daß das Hausgrundstück Grundbuchnummer 324, heumarkt 17, aus Albert Erich Falke übergehen solle
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