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1. Meister Bindewald als Bürger - S. 207

1912 - Dresden : Köhler
207 Mein lehler Wille. Lei der Vergänglichkeit alles Irdischen bestimme ich hiermit letztwillig folgendes: Zu meinen Erben ernenne ich 1. meine Ehefrau Christine Alma geb. Müller in Breslau, 2. meine Tochter Margarete Alma verehl. Bäckermeister Säuber- lich geb. Schulze in Liegnitz, Z. meinen Sohn, den Nlempnergesellen Friedrich August Schulze in Breslau, und zwar sollen meine Ehefrau, die das dereinst von mir hinterlassene ver- mögen hat miterwerben helfen, ®/8 meines Nachlasses, meine vorgenannten Ninder ®/8 desselben, mithin den Pflichtteil erhalten, hierbei ordne ich an, datz der meiner Tochter zugewendete Pflichtteil vorbehaltsgut sein und des- halb der Verwaltung sowie Nutznietzung ihres Ehemannes, des Bäckermeisters Ernst Friedrich Säuberlich in Liegnitz, entzogen sein soll. Meinem Sohn Friedrich Ludwig Schulze, Kaufmann in New Port in Amerika, entziehe ich jedwedes Erbrecht, insbesondere auch den Pflicht- teil, weil er sich leider einem ehrlosen Lebenswandel hingibt. Meine Ehefrau hat meinem langjährigen Werkführer Ernst Tüchtig ein Vermächtnis von 500 Mark auszuzahlen. Sollte meine Ehefrau vor mir sterben, so sollen meinen Nachlatz meine beiden Kinder Margarete Alma Säuberlich und Friedrich August Schulze je zur Hälfte erhalten, hierbei auch ein jedes von ihnen gehalten sein, ein Vermächtnis von 250 Mark meinem wsrkführer Ernst Tüchtig aus- zuzählen,- es soll auch der dann meiner Tochter zufallende Erbteil deren vorbehaltsgut sein. Ebenso hat für diesen Fall die völlige Enterbung meines Sohnes Friedrich Ludwig zu gelten. Breslau, am 1. Dezember 1911. Friedrich Wilhelm Schulze, Klempnermeister.
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