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1. Jg. 1 - S. 31

1909 - Diessen vor München : Huber
— 31 — vom Gehirn herbeizuführen. Bei beiden Fällen sorge man für genügenden Zutritt frischer Luft und fördere die Rückkehr zum Bewußtsein durch Bespritzen des Ge- sichtes und der Brust mit kaltem Wasser, Einreiben der Schläfe mit Essig, Wein oder Schnaps, sowie durch Riechmittel, Salmiakgeist, Hoffmannstropsen, Essig usw. Durch Leuchtgas oder Kohlendun st Be- täubte schaffe man schnellstens aus den Räumen in die frische Luft. Zur Rettung dieser Verunglückten ist jedoch notwendig, die von Gas erfüllten Lokalitäten nicht mit Licht zu betreten und für das Einströmen frischer Luft durch Öffnen von Türen und Fenstern genügend Sorge zu tragen. Hierauf stelle man an den Geborgenen, wenn nötig, Wiederbelebungsversuche durch künstliche Atmung, kaltes Bespritzen, Riech- mittel usw. an. Durch Blitzschlag Getroffene oder Blitz- gestreifte bringe man nach Entfernung der beengenden Kleidungsstücke in die frische Luft und stelle wie bei Ohnmächtigen Versuche zur Rückkehr des Bewußt- seins an. Durch elektrischen Starkstrom Be- täubte müssen erst durch Jsolirrscheren von der Leitung unterbrochen werden. Sodann stelle man an dem Verletzten, der mit erhöhtem Kopfe gelagert werden muß, künstliche Wiederbelebungsversuche an. Bei der Ausgrabung Verschütteter sei man vorsichtig, daß nicht neue Erdabrutschungen die Retter verschütten. Derartig Verletzte transportiere man mit großer Sorgfalt aus Rücksicht auf die hier oft gleichzeitig vorhandenen Knochenbrüche. Atmen sie wenig oder gar nicht mehr, so schreite man zur künstlichen Atmung. Erhängte schneide man sofort ab, hält aber mit dem freien Arme den Körper, um ihn nicht durch Herab- fallen zu verletzen. Hernach erfolgt, wenn notwendig, Wiederbelebungsversuch durch künstliche Atmung. Gewürgte befreie man vom Würgelband. So- lange der Körper warm ist, dürfen die Wiederbelebungs- versuche nicht eingestellt werden. Von Hitzschlag Betroffene lagere man wo- möglich im Schatten oder an kühlen Orten. Bleiches Gesicht verlangt Tieflagerung, gerötetes Gesicht Hoch- lagerung des Kopfes. Der Körper muß von beengen- den Kleidungsstücken befreit und womöglich gut mit kaltem Wasser bespritzt oder gleich in nasse Tücher oder Kleider gewickelt und mit diesen abgerieben werden. Wo nötig — künstliche Atmung. Bei Augenverätz ung durch ungelöschten Kalk, versuche man, so schnell als möglich den eingedrungenen Fremdkörper zu entfernen durch reinliche Läppchen von durch Gas Betäubter, vom Blitzschlag Getroffener, durch Starkströme Betäubter, Verschütteter, Erhängter, Gewürgter, vom Hitzfchlag Getroffener, bei Augen- verätzung.
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